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Rechtliches rund um Quads und ATVs |
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Welchen Führerschein muss ich besitzen, um ein Quad auf
öffentlichen Straßen fahren zu dürfen? Welche Bestimmungen habe
ich einzuhalten? Antworten auf einige der wichtigsten
rechtlichen Fragen rund um ATVs und Quads. |
| 17.04.2006 |
Führerscheine
Generell gilt: Ohne Führerschein geht gar nichts. Je nach
Motorleistung der "vierrädrigen Motorräder" sind nämlich
unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:
Haben Sie einen Führerschein der Klasse B, dürfen Sie
alle Quads bis zu einer Leermasse von 400 Kilogramm pilotieren
(darüber gilt das Gerät als Zugmaschine und es ist ein
Führerschein "F" notwendig). Besitzen
Sie nur einen Führerschein der Klasse A, dürfen Sie
immerhin noch Quads und ATVs mit einer Leermasse von maximal
400 kg und einer maximalen Motornennleistung von 15 kW
pilotieren. Dabei ist zu beachten, dass vorne und hinten
weiße Auto-Kennzeichentafeln angebracht werden müssen, was
Anlass zu viel Kritik gab - schließlich ist es bei den meisten
Fahrzeugen bauartbedingt nicht ganz leicht, vorne Kennzeichen
anzubringen.
Ein Führerschein der Klasse F berechtigt schließlich zum
Lenken von Quads und ATVs, die als Zugmaschine eingestuft
sind und deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h
beträgt. Notwendige Kennzeichen hier: Hinten eine weiße
Auto-Kennzeichentafel, vorne muss ein weißer
reflektierender Kleber in der Größe einer Kennzeichentafel
befestigt werden.
Mit einem Mopedausweis, in dem die Eintragung
"vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" vorhanden ist, dürfen Sie
Quads und ATVs mit einer Leermasse von maximal 350 kg, einer
Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einer
Motornennleistung von maximal 4 kW bzw. einem Hubraum von
maximal 50 ccm fahren. In diesem Fall ist eine rote
Moped-Kennzeichentafel und ein Aufkleber "45"
notwendig. Den Mopedausweis gibt es für Lenker, die das 15.
Lebensjahr vollendet haben und nach Absolvierung einer
theoretischen Schulung plus Prüfung und einer praktischen
Schulung. Wer älter als 24 Jahre ist, braucht keine Prüfung,
muss die Schulung aber trotzdem besuchen.
Sie haben den passenden Führerschein: Dann ab ins
Quad-Vergnügen! Aber Achtung: Hier ist einiges zu beachten, um
bei einer Verkehrskontrolle ungeschoren davonzukommen:
Sturzhelmpflicht
Quads- und ATV-Lenker sind nämlich seit der 22. Novelle des
Kraftfahrgesetzes verpflichtet, einen Sturzhelm zu tragen.
Ausnahmen gibt es nur wenige, zum Beispiel beim Fahren auf
Landflächen, die nicht Straßen mit öffentlichem Verkehr sind.
Oder bei ganz geringer Gefahr, wie etwa beim Einparken. Oder
wenn es dem Lenker wegen seiner "körperlichen Beschaffenheit"
nicht möglich ist, einen Helm zu tragen. Dies liegt allerdings
nicht im Ermessen des Fahrers - dass dem so ist, muss ein Arzt
bestätigen ...
Apotheke, Pannendreieck, Warnbekleidung
Weiters wichtig: Quad-Piloten müssen eine Autoapotheke, ein
Pannendreieck und - seit 1. Mai 2005 - Warnbekleidung
mitzuführen.Autobahn-Vignette
Eine Pkw-Vignette muss ebenfalls vorgezeigt werden können, diese
muss interessanterweise aber nicht aufgeklebt sein.
Parkgebühren
Und last not least: Für Quads ist in gebührenpflichtigen
Kurzparkzonen Parkgebühr zu bezahlen. Wie man es schafft, dass
einem die ausgefüllten Parkscheine weder vom Wind davon getragen
werden noch von anderen netten Zeitgenossen gestiebitzt werden,
hat der Gesetzgeber leider noch nicht erörtert.
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