Ein Service von allradnews.at / gelaendewagen.at


Ihr letzter Besuch: Aktuelle Zeit: 26.04.2024 - 16:43


Alle Zeiten sind UTC [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Gilt auch für ATV & Quad´s.................
BeitragVerfasst: 17.11.2005 - 9:53 
Wer will mich?

Registriert: 25.11.2003 - 17:13
Beiträge: 2719
also leute, nicht nur für stone, unseren quad-liebhaber, sondern für euch alle nochmals zur info:

Seit 15. November 2005 müssen auch mehrspurige Kraftfahrzeuge ganzjährig mit Licht fahren. Das gilt für Freilandstraßen genauso wie für das Ortsgebiet.

Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:

* Serienmäßiges Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten gemeint.
* Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw ausschalten; außer Begrenzungslicht dürfen andere Leuchten nicht gleichzeitig brennen. Eine Blendwirkung ist durch Tagfahrleuchten praktisch ausgeschlossen, der Kraftstoffverbrauch ist deutlich geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
* Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen, die meist mit der Zündung geschaltet werden, bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
* Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.

Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:

* Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt).
* Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt).
* Nebelscheinwerfer alleine (Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht zwar erlaubt, aber nicht zu empfehlen)
* Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
* Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).

Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind.

Strafen

Wer bei Tag und guter Sicht ohne oder mit vorschriftswidriger Beleuchtung angehalten wird, muss ab 15. April 2006 mit einem Organmandat in Höhe von � 15,-- rechnen. Bis zu diesem Termin ist die Polizei angewiesen, mit Abmahnungen vorzugehen. Für falsche Beleuchtung bei Dunkelheit oder Sichtbehinderung reicht der Strafrahmen bis zu � 5,000,--.

"Wenn 'Lichtsünder' auch vorerst nicht bestraft werden, drohen bei einem Unfall trotzdem rechtliche Nachteile", weiß ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. "Der ohne Licht gefahren ist, müsste nämlich beweisen, dass der Unfall auch mit eingeschaltetem Licht passiert wäre. Der Beweis wird oft schwer zu erbringen sein. Die Folge wäre eine straf- bzw. zivilrechtliche Haftung."

Der ÖAMTC sieht in der Gesetzesnovelle nur eine Übergangslösung; er verlangt, dass ab 2007 europaweit alle Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden.

So funktioniert richtiges Nachrüsten

An den Club werden viele Anfragen gerichtet, wie Tagfahrleuchten nachgerüstet werden können. "Grundsätzlich gilt, dass bei Verwendung von EU-konformen Leuchten bzw. solchen mit 'ECE-Prüfzeichen' keine behördliche Genehmigung für den Einbau erforderlich ist. Eigenmächtige Umbauten bestehender Leuchten sind grundsätzlich unzulässig", warnt Hoffer. Wer elektronische Dimmer einbauen möchte, sollte dies unbedingt nur gemeinsam mit einer dafür spezialisierten Fachwerkstätte durchführen.

Der ÖAMTC erwartet, dass das Verkehrsministerium umgehend die Voraussetzungen für die Nachrüstung festlegen wird. Auch die Exekutive muss die entsprechenden Informationen erhalten, damit es zu keinen rechtswidrigen Beanstandungen kommt. Auf europäischer Ebene sieht der ÖAMTC im Zuge der kommenden EU-Präsidentschaft Österreichs die Chance, sich gemeinsam mit seinen Schwesterclubs für eine möglichst einheitliche Lösung zu engagieren. "Wir werden uns im Rahmen unseres Dachverbandes FIA dafür einsetzen, dass europaweit alle Neuwagen mit speziellem Tagfahrlicht ausgestattet werden", sagt der Club-Jurist.

Der Verkehrsausschuss hat im Zuge der Sitzung erklärt, dass die Ergebnisse der neuen Bestimmungen nach zwei Jahren evaluiert werden sollen. Im Zuge dessen soll überprüft werden, ob die erhofften Vorteile eingetreten sind und ob sich die erwarteten Nachteile in Grenzen halten.


Nach oben
Offline Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ]  Moderator: zappduro

Alle Zeiten sind UTC [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste


Sie dürfen keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie dürfen keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  


Theme created StylerBB.net
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de