Im Vergleich zu diversen deutsche Foren sind wir ja seehr gesittet
aber erlegen wir den Grubenhund (die diversen Erlässe stehen auf patente.it im Original):
Grundsätzlich haben Kfz in Italien genauso wie bei uns mit Reifen mit einem Speed Index, der der Bauartgeschwindigkeit entspricht, für die Verwendung im Straßenverkehr ausgerüstet zu sein (über die Sinnhaftigkeit lässt sich diskutieren, abe es könnt' sich ja wer auf die gute alte deutsche BAB verirren)
Mit dem Circolare 104/95 ist die Verwendung von Winterreifen erlaubt worden, die einen geringeren SI aufweisen, dann aber mind. Q (auch wie bei uns)
Irgendwoher ist das Gerücht entstanden, dass man "einen Buchstaben tiefer" montieren darf, und das scheinen die Italiener mit Ganzjahresreifen exzessiv genutzt zu haben - schaut Euch bei uns die deutschen "Premiumkisten" mit Chinaholzreifen an, die blühen und gedeihen wie die Schwammerl nach dem Regen.
Dann kam auch in Italien (regional beschränkt) die Wineterreifenpflicht von 15.11. bis 15.4. und das Problem ist offensichtlich noch heftiger geworden. Deshalb steht im Circolare 1049 vom 17.1.2014 (! - laange Leitung bis zur öffentlichen Erregung), dass Winterreifen mit einem geringeren SI als in den Fahrzeugpapieren eingetragen nur vom 15.10. bis 15.5. verwendet werden dürfen (also 1 Monate jeweils dazu). Das bedeutet aber auch, dass eingetragene Dimensionen mit geringerem SI das ganze Jahr verwendet werden dürfen (scheint bei Winterreifen in IT auch sehr üblich zu sein), detto bei geringerer Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeugs ein Winterreifen mit ausreichender SI, und wenn die Kiste zB 122 geht, reicht ein SI=M (130).
Heißt: Den AT oder MT samt SI eintragen lassen (Argument: Hat ja eine M&S-Kennung, ob die LReg dieQ= 160 Minimum bedenkt gälte es auzutesten) und ich kann dem Generalissimo den Zulassungsschein unter die Nase halten. Wenn der SI nicht drinnen steht, Typenschein/Einzelgenehmigung kopieren
Bin dafür, andere weiter hyperventilieren zu lassen und zum
überzugehen.
Grüsse
Peter