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 Betreff des Beitrags: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 29.12.2017 - 9:45 
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Es gelten neue Überziehungsfristen für LKW. Da fast alle Pickups hier steuertechnisch als LKW laufen könnte das sich auf diese auswirken. Es wird ja nicht unterscheiden zwischen LLKW und LKW.

Neue § 57a-(="Pickerl"-)Vorschriften:
Mit 20. Mai 2018 treten neue Toleranzfristen für bestimmte Fahrzeugkategorien in Kraft: Für Lkw, Rettungsfahrzeuge und Taxis beginnt der Toleranzzeitraum dann drei Monate vor dem Prüfmonat, es gibt aber keine Überziehungsfrist. Für "normale" Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat. Neu für alle ist, dass das Fahrzeug bei Feststellung eines schweren Mangels nur noch zwei Monate ab Überprüfung genutzt werden darf. Bei Gefahr in Verzug kann die Zulassung durch die Behörde umgehend aufgehoben werden.

Gruss
Steffen

@Quelle: Öamtc

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Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.


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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 31.12.2017 - 18:37 
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....und im Burgenland unbedingt mit Lkw Plakette fahren!!!!

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Liebe Grüße

Wolfgang
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"Wer nicht zufrieden ist mit dem, was er hat, der wäre auch nicht zufrieden mit dem, was er möchte." (Berthold Auerbach)


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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 03.01.2018 - 10:41 
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Wolfgang hat geschrieben:
....und im Burgenland unbedingt mit Lkw Plakette fahren!!!!


Leider darf ich mit meinem LKW-typisierten Defender gar nicht mehr ins Burgenland fahren.

:evil:


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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 03.01.2018 - 11:03 
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"Leider darf ich mit meinem LKW-typisierten Defender gar nicht mehr ins Burgenland fahren."

und warum hast du ihn dann nicht schon längst umtypisiert ?????

bevor ich da lang nachdenken muss ob ich ein Gebiet benutzen darf oder nicht.....dem setz ich mich doch gar nicht aus.....


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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 03.01.2018 - 15:01 
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Landyhannes hat geschrieben:
bevor ich da lang nachdenken muss ob ich ein Gebiet benutzen darf oder nicht.....dem setz ich mich doch gar nicht aus.....

....wird schwierig in Zukunft....
Willst in gewisse Städte wie nach brüssel musst du dich digital anmelden sonst bis zu 350 Euro Strafe....
Ab jetzt wird es schwierig ....ohne sich vorher komplett zu informieren geht glaube ich in Zukunft immer weniger....
In Norwegen das mautsystem muss man ja auch vorher verstehen weil es sonst nachher kompliziert wird.....

Leichter wird es nicht.....

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Liebe Grüße

Wolfgang
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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 04.01.2018 - 10:11 
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Landyhannes hat geschrieben:
"...

und warum hast du ihn dann nicht schon längst umtypisiert ?????

.....


Umtypisieren heißt wohl auch vorher umbauen. Stichwort: verblechte Seitenscheiben.

Beziehungsweise kann ich hier ja mal die Frage formulieren:

Kann der Defender mit verblechten Seitenscheiben PKW-typisiert werden?

Gruß
Günter


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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 04.01.2018 - 20:41 
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Das Sache habe ich mit meinem Hilux LN165 BJ2000 (EUR2)hinter mir.
1) Eurotax bzw. Schätzwert mit ÖAMTC Bescheid davon
2) Finanzamt, dort NOVA Nachzahlung für den Zeitwert
3) Mit Fotos+Typenschein+Antragsformular+NOVA Rechnung (mit/ohne Fahrzeug je nach Wunsch der Beamten) zur MA46 od. entspr. Behörde. Ein Teil davon geht online.
4) 46EUR Umtypisierung auf PKW.
5) als PKW anmelden

Für den Defender"LKW" (Pickup,utility Station,Hardtop et.c.) galt 2015:
Da die Sitzhöhe über 70cm liegt ist jeder Defender bauartbedingt ein LKW!!
Die Stations sind auch LKWs(!), allerdings "fiskal" NOVA belastet als PKW´s geltend, für die Zulassung.

Eine eigentliche Umtypisierung ist da leider unmöglich, ob eine "Fiskalumwandlung" ginge, weiss ich nicht.
An sich wäre dies eine freiwillige Steuer welche man bezahlt....

Die Frage ist auch, wie bei einem "Fiskal PKW" und Bauart-LKW, falls diese Umwandlung des Defenders im Nachhinein ginge, die EURO Abgasnormen gehandhabt werden.
Den ÖAMTC Juristen kann man damit sicher in den Wahnsinn treiben.

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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 05.01.2018 - 14:27 
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Dr.Arian Bachtiar hat geschrieben:
Das Sache habe ich mit meinem Hilux LN165 BJ2000 (EUR2)hinter mir.
......


Viel Dank für die umfangreichen Informationen. Auch wenn sie nicht gut klingen.
Ich glaube ich muss mich bald nach einem neuen Gefährt umsehen :cry:

Gruß
Günter


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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 05.01.2018 - 14:58 
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"Für den Defender"LKW" (Pickup,utility Station,Hardtop et.c.) galt 2015:
Da die Sitzhöhe über 70cm liegt ist jeder Defender bauartbedingt ein LKW!! "

Ah ja, soso.
Und wie ist es dann möglich, das man den Defender auch als PKW bekam, sowohl den Td5, dann den Td4 usw.
Nur weil ihn keiner als PKW (weil wesentlich) teurer gekauft hatte, heißt das noch lange nicht das es das nicht gibt.
Wo nehmt ihr eigentlich eure Informationen her ?

Aus meiner Erfahrung weiß ich, das in Ö SEHR vieles möglich ist, nur ist halt manches mit GELD verbunden und wie man den Durchschnittösi kennt wird da mal ordentlich geraunzt.....

Selber sich schlau machen muss man schon. Und gerade beim Defender soll es da einschlägig Verdächtige geben die sich auskennen....


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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 06.01.2018 - 9:12 
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Landyhannes hat geschrieben:
"Für den Defender"LKW" (Pickup,utility Station,Hardtop et.c.) galt 2015:
Da die Sitzhöhe über 70cm liegt ist jeder Defender bauartbedingt ein LKW!! "

Ah ja, soso.
Und wie ist es dann möglich, das man den Defender auch als PKW bekam, sowohl den Td5, dann den Td4 usw.
Nur weil ihn keiner als PKW (weil wesentlich) teurer gekauft hatte, heißt das noch lange nicht das es das nicht gibt.
Wo nehmt ihr eigentlich eure Informationen her ?


MA46 Wien

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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 07.01.2018 - 23:22 
Daniel Düsentrieb
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Muhaha - die MA sagt was.. hat Heizwert. Sitzhöhe war NIE ein Kriterium, nirgendwo in Europa.

Was es gibt:

1) Abgasnorm
Die kann ein Showstopper sein: N1-LkW (Also bis 3,5t) kann ich auch mit PkW-Abgasprüfung als LkW zulassen. Nach den LkW-Normen geprüfte Motoren (zB Iveco 8140 in den meisten Versionen, auch der F1C) zulassungsrechtlich eigentlich nie. JA, es gibt "Affengriffe" über M1-AF, das KBA hat in deutschem Pragmatismus (oder dank der deutlich einflussreicheren Industrie) gelegentlich die LkW-Abgasklasse als PkW-Klasse angesehen,wenn das Fahrzeug selbst in etlichen Ländern doch mit "Wegschauen" als LkW zugelassen wurde, eigentlich aber keiner war (rarer letzer Sonderfall: 3-türige Massif/Campagola). Würde ich in Österreich nicht versuchen.

2) LkW aus steuerlichen Gründen
Neben der NoVa spielt da der Vorsteuerabzug in Österreich eine "prominente" Rolle. Für den KfG-LkW reichen Gitter, damit ist die NoVa weg, umgekehrt sind das eigentlich immer PkW's gewesen, Gitter rausreißen, NoVA nachzahlen, fertig.
Der Fiskal-LkW zum Vorsteuerabzug wird schwieriger: Da gabs ja Bleche, Trennwand, und das vom Lagermax oder Hödlmaier eingebaute Graffel ist ja "nicht mit erträglichem Arbeitsaufwand demontierbar" einzubauen gewesen. Beim großen Lego-Bausatz Defender kann ich die Karosserie mit genug Ersatzteilen immer neu aufbauen.. Kostenfrage.
Aber was tu' ich mit dem 2-sitzigem LC Station oder Jeep oder G..? Ich habs noch nie bei einer LReg durchgespielt, aber eine blöde Idee hab' ich: Gegen die Doka-Pickups ist sogar auf europäischer Ebene das Ladelängen/Radstandsverhältnis festgeschrieben worden: Ladelänge zu kurz = PkW; alte Trennwand rausschneiden, weiter hinten eine einsetzen.. dann gibts halt viel Stauraum hinter den zwei Sitzen und eine zu kurze Ladefläche.
Weitere Idee: den M1-AF (also PkW) kann ich vielleicht noch über die Nutzlast darstellen: Wenn zu wenig Restnutzlast bei voller Personenbesetzung, ist der Weg zum LkW auch zu; andere Federn, ablasten..? ..leider kein LkW mehr ;)

Grüsse
Peter


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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 09.01.2018 - 9:44 
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Zitat:
"MA46 Wien" :lachtot:
Na genau das hab ich erwartet, war eine schnelle telefonische Auskunft gell ???
Da braucht man nix mehr dazu zu sagen....
Könnt ja direkt passieren das dann da einer kommt und Arbeit verursacht, gschwind abwiegeln...


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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 19.10.2018 - 18:43 
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Landyhannes hat geschrieben:
Zitat:
"MA46 Wien" :lachtot:
Na genau das hab ich erwartet, war eine schnelle telefonische Auskunft gell ???
Da braucht man nix mehr dazu zu sagen....
Könnt ja direkt passieren das dann da einer kommt und Arbeit verursacht, gschwind abwiegeln...


Nein, hingefahren zwecks Umtypisierung und mit Techniker gesprochen, hat 30min gedauert mit Rücksprachen....

Zudem hat ein Freund von mir mit einem original nicht verbastelten relativ neuen td4 110er Station "PKW" überraschend festgestellt, dass auf der Scheckkartenzulassung LKW steht!!!
Ein Fiskal PKW (NOVA pflichtig) und Bauart LKW.

Der Defender ist wahrscheinlich das einizige Fahrzeug bei dem das umgekehrt als sonst gilt....

Das ist schon so die Amtsansicht hier in AT

Die Frage ist nur, ob der dann für ev. zukünftige Abgasnormen als PKW oder LKW gilt?

Die NOVA ist dabei weniger das Thema oder Hindernis, da man sie nur auf den Zeitwert nachzahlen müsste.

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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 01.11.2018 - 9:50 
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Kleine Info am Rande:
Ich hatte vor ca. 2 Jahren die Panik, dass ich mit meinem Hilux (Euro 2, N1-typisiert), bald nicht mehr in Wien fahren darf - eine Ausnahmeregelung mit dem "IG-L"-Pickerl zu beantragen, war mir zu unsicher.

Also habe ich mich an die MA46 betr. Umtypisierung zum PKW M1 angefragt. Antwort: Das geht, wenn 5 Sitzplätze vorhanden sind und der Fahrerssitz MINDESTENS 76 Zentimeter über Grund ist.

Beim Besichtigungstermin (bei dem ich wegen meiner diversen Umbauten a bissi geschwitzt habe) hat der Beamte dann ernsthaft die Höhe mit dem Maßband gemessen. Auf meine Frage, was das für einen Sinn mache, hat er nur mit den Schultern gezuckt und gesagt: "Ka Auhnung, so steht's hoit in der Bestimmung". Auf die Frage, welche Bestimmung das sei, hat er wieder nur mit den Schultern gezuckt :lol: ...

Die Umtypisierung war dann eine Sache von 10 Minuten und hat mich glaub ich 24 Euro gekostet.
Seitdem fährt sich's in ganz Österreich völlig ungeniert mit meinem Euro-2-Pickup-PKW :wink: ...

Strange, oder?

_________________
Herzliche Grüße,
der Webmaster
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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 05.11.2018 - 11:19 
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Komisch, wie das unterschiedlich in den Bundesländern gehandhabt wird.
Ich habe ja meinen 110er TD5, 5-Sitzer, ursprünglich LKW, auch auf PKW umtypisieren lassen.

Ich musste den oberen Teil der Rückwand rausnehmen, die ist ja in der Höhe zweigeteilt, und natürlich Steuer nachzahlen. Das war schon mühselig, hier die Infos zu sammeln und auch vor dem Finanzamt zu bestehen.
Da keine Abgaswerte und Verbrauchsangaben in den Papieren stehen (die kommen nämlich zuerst zur Anwendung zur Berechnung) aber es auch keinen offiziellen Listenpreis mehr gibt, werden Verkaufsanzeigen zur Berechnung herangezogen!
Noch nie habe ich es mir so gewünscht, dass mein Landy möglichst wenig wert ist! :D

(Und meine Abgaswerte sind seit der Demontage der halben Rückwand auch deutlich gesunken :oops: )

gruß
phil


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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 05.11.2018 - 14:16 
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"Zudem hat ein Freund von mir mit einem original nicht verbastelten relativ neuen td4 110er Station "PKW" überraschend festgestellt, dass auf der Scheckkartenzulassung LKW steht!!!
Ein Fiskal PKW (NOVA pflichtig) und Bauart LKW. "

Sag mal was sind das für Leute die "überraschend" feststellen was sie für ein Auto haben ?????

Ich kauf mir doch kein Auto ohne VORHER die Papiere und das übrige geklärt zu haben !!!!!!
NOVA gezahlt und einen LKW ?????????????
und das läßt sich der gefallen ??????????????????????

kann sich ja wohl nur um einen Fehler bei der Ausstellung der Karte handeln.....

"Der Defender ist wahrscheinlich das einizige Fahrzeug bei dem das umgekehrt als sonst gilt...."

sicherlich....


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 Betreff des Beitrags: Re: §57 neue Fristen
BeitragVerfasst: 09.11.2018 - 18:41 
Daniel Düsentrieb
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..kann bei EU-erstzugelassenen Fahrzeugen passieren: Wird irgendwo als LkW erstzugelassen, erfüllt die österr. Fiskal-LkW-Vorschriften nicht und schon ist's ein PkW. Ich kenne auch Leute, die einen nie in der EU zugelassenen Vorführer für ein außereuropäisches Land "ganz billig" zurückkaufen und erst dann merken, dass die damalige Abgasnorm heute nicht mehr erstzulassungsfähig ist.

Was das für Leute sind hast Du richtig gefragt...

Grüsse
Peter


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