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 Betreff des Beitrags: Bereifung
BeitragVerfasst: 16.09.2008 - 10:03 
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aus einem Deutschen Forum:

Neuerungen bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)

Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Fahrzeugdaten und die in allen EU-Ländern einheitlich geltenden Kennziffern (Codes) aufgeführt. Sie sollen eine schnelle europaweite Überprüfung der Fahrzeugdaten ermöglichen. Neben der Kontrolle der Fahrzeugdaten soll künftig auch überprüft werden können, ob der Fahrer die für das betreffende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.
Die Bedeutung der einzelnen Kennziffern wird auf der Rückseite des Dokuments erläutert. Dieses kann, wie bisher, auf Personalausweisgröße zusammengefaltet werden.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält sämtliche zur Fahrzeugkontrolle erforderlichen Einzeldaten. Sie ist - wie bisher der Fahrzeugschein - bei Fahrten mit dem Fahrzeug mitzuführen.

Künftig wird allerdings nur noch eine zulässige Bereifung eingetragen. Innerhalb des Genehmigungsumfangs können zwar andere Reifen- oder Felgenkombinationen ohne zusätzliche Begutachtung gewählt werden. Welche Kombinationen von Felgen und Reifen allerdings zulässig sind, soll der Betriebserlaubnis entnommen oder beim Fahrzeughersteller erfragt werden. Für nicht genehmigte Teile muss eine Änderungsabnahme durchgeführt und ein Sachverständigengutachten beigebracht werden.
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heist das wenn ich eine freigabe vom autohersteller habe die reifen fahren darf??

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 Betreff des Beitrags: Re: Bereifung
BeitragVerfasst: 17.09.2008 - 6:42 
Site Admin
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Registriert: 06.11.2002 - 16:21
Beiträge: 13865
Wohnort: Wien
Fire Fighter hat geschrieben:
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heist das wenn ich eine freigabe vom autohersteller habe die reifen fahren darf??


Derzeit ist das so: Im Zulassungsschein kannst Du(Am besten sollst Du) alle zugelassenen Reifendimensionen eintragen lassen. Ich habe dies machen lassen um eventuelle Schwierigkeiten vorzubeugen. Im Prinzip reicht es aber , dass diese im Typenschein vermerkt sind. Man muss halt dann dies der Behörde nachträglich beweisen.....

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Liebe Grüße

Wolfgang
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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17.09.2008 - 7:18 
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Registriert: 23.07.2007 - 10:28
Beiträge: 329
Wohnort: Niederleis
bei manchen Polizisten reicht auch eine Kopie vom Typenschein, also von der Seite, auf der die Rad/Reifen Kombinationen draufstehen, aus.

Ich hab mal einen gefragt, dass das ja eine Kopie von einem anderen Fahrzeug sein könnte, meinte der nur: Wenns dasselbe ist, dann passts auch von einem anderen. Warum können nicht alle Polizisten wie der sein?

:D

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Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ]  Moderator: zappduro

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