Hallo,
ich hätte die Seite nur aufmachen müssen um draufzukommen, dass es diesselbe Adresse ist. Manchmal hat man halt eine Mattscheibe !?
Zu den Zusatzscheinwerfern:
Alles ist erlaubt was nicht verboten ist, aber es ist viel verboten !
Ich gehe davon aus, dass an der seriemäßigen Beleuchtung keine Änderung vorgenommen worden sind - die Leuchten sind ja alle genehmigt.
Fern-oder Weitstrahler: 2 (weiß), das heißt die serienmäßgen Fernscheinwerfer plus 2 Fern- bzw. Weitstrahler können angebaut werden. Sind am Fahrzeug bereits 4 (kommt auch vor) Fernscheinwerfer serienmäßig, geht nichts mehr ! Nicht verwechseln mit Fernlicht u Abblendlicht , hier dürfen die Scheinwerfer auch getrennt sein. Montage bis 4 m Höhe möglich - siehe unter Dachgalerie
Nebelscheinwerfer: 2 Stück (weiß oder gelb) .Sie dürfen mit Fern- u Abblendlicht zusammen verwendet werden (war früher anders) - Montage im Bereich 40 cm vom Fahrzeugaußenrand zum Scheinwerferrand und 30 cm Mindestabstand in der Mitte (Scheinwerferrand zu Scheinwerferrand), also nicht die Scheinwerfermitte als Maß nehmen.
Umrißleuchten: 2 weiß nach vorne 2 rot nach hinten für Fahrzeuge über 210 cm Breite Pflicht, ab 180 cm Breite zugelassen
Bremsleuchten: 2 Zusatzbremsleuchten können angebracht werden, bzw. ein Sicherheitsbremsleuchte in der Mitte. Bremsleuchten + 2 Zusatzbremsleuchten+1 Sicherheitsbremsleuchte ist verboten, entweder das eine oder das andere.
Nebelschlußleuchten: 1 oder 2 Stück Verwendung mit Abblendlicht, Fernlicht bzw. Nebelscheinwerfer - wenn nur 1 Nebelschlußleuchte, dann ist diese links zu montieren
Tagfahrleuchten: 2 Stück a 20 Watt, weiß
Dachgalerie: Scheinwerfer die auf Dachgalerien befestigt sind, sind verboten, außer sie werden einzelgenehmigt. Erlaubt ist nur die Verwendung von Scheinwerfern auf Dachhöhe wenn sie in die Karosserie eingebaut bzw. fix befestigt sind, diese Scheinwerfer dürfen aber kein Standlicht ausstrahlen - sieht man bei den Lkws (Fernzügen) gerne (Beispiel - SchneepflugLkw etc.)
Arbeitscheinwerfer: Dürfen nur leuchten, wenn der Motor nicht läuft, dass heisst sie lassen sich über ein Relais nur einschalten wenn der Motor abgestellt ist - dies soll unbeabsichtigtes Einschalten während der Fahrt verhindern.
Alle Scheinwerfer müssen ein Genehmigungszeichen haben, die Lichtstärke aller Schweinwerfer darf 150 Candella nicht überschreiten -
Außerdem sind die beliebten andersfärbigen (vorwiegend blau, rot, grün) Kleinleuchten verboten ! Nach vorne darf nur weißes od gelbes Licht (Nebelscheinwerfer) abgestrahlt werden.
Ich hoffe ich habe etwas Licht ins Dunkel gebracht, alles klar ?
L.G.
Josef, Steiermark
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