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 Betreff des Beitrags: Zusatzscheinwerfer?
BeitragVerfasst: 08.01.2003 - 10:46 
Mr. Bayerman
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Wieviele darf man dranbauen (StVO)? :?
Ist leider hier nicht ganz ersichtlich:
http://www.gelaendewagen.at/artikel/scheinwerfer.htm

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Schöne Grüsse :wave:
Otto


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 08.01.2003 - 10:55 
Halbling
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Früher waren es mal 4 Paar weiße Lichter nach vorne, mit der Einschränkung, Fernstrahler an das fernlicht zu koppeln. Ob das heute auch noch so ist ?

Du weißt, die Zeit schreitet schneller voran, als man selber alt wird :wink:

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:mrgreen::mrgreen::mrgreen::mrgreen::mrgreen:

! panta rhei !


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BeitragVerfasst: 08.01.2003 - 12:26 
Navigator II

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Hallo,

Also erstmal glaube ich das im nachfolgendem Satz das Wort "NICHT" fehlt, oder?:
Zitat:
Ohne Bewilligung dürfen an Kraftfahrzeugen und Anhängern Nebelscheinwerfer, Suchscheinwerfer, Rückfahrscheinwerfer, Arbeitsscheinwerfer, Nebelschlussleuchten und Seitenleuchten angebracht werden


oder darf man doch??? ich blick da jetzt auch nicht mehr durch...

Nebelscheinwerfer hätte ich gedacht darf man anbringen. :?:
Rückfahrscheinwerfer ist min. 1 Stk. Pflicht :!:
Arbeits- und Suchscheinwerfer sind genehmigungspflichtig :?:
Seitenleuchten....keine Ahnung, wozu :?:
Nebelschlussleichten waren früher nicht Pflicht, jetzt aber schon.

hmmmm :conf:

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BeitragVerfasst: 09.01.2003 - 10:30 
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Habe zu diesem Thema mal eine umfangreiche und intressante Info beim XJeeper gefunden http://www.gaisch.at/CherokeeAustria/xjeep1/modi/dachlicht.htm

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XWolfgang alias "der Zwetschki"

www.uahhh.org


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BeitragVerfasst: 09.01.2003 - 11:01 
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:D Sind da deine Nachtkästchenschalter auch angeführt?!? :D

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Offroadfuß um Gruß
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BeitragVerfasst: 10.01.2003 - 16:35 
Mr. Bayerman
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XWolfgang hat geschrieben:
Habe zu diesem Thema mal eine umfangreiche und intressante Info beim XJeeper gefunden http://www.gaisch.at/CherokeeAustria/xjeep1/modi/dachlicht.htm


ja die kenn ich schon, aber ist sehr .....verwirrend! :o :lol:

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Schöne Grüsse :wave:
Otto


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 11.01.2003 - 18:25 
Crazy Fenek
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Hallo,

Also laut meiner Nachforschungen darf man wie folgt draufbauen.

2+ Fernscheinwerfer mit der Einschränkung, Fernstrahler an das fernlicht zu koppeln. 2x Nebelscheinwerfer wobei der Nebelscheinwerfer nur gemeinsam mit dem Abblendlicht benutzt werden darf zumindest auf Staßen die der STVZ0 unterliegen. Rüchfahrscheinwerfer x2 die zusammen mit dem Rückwärtsgang in Aktion treten und 2x Nebelschlußleuchten. Alle anderen Leuchten wie Arbeitsscheinwerfer, Dachlichter und gelbe Drehlichter sind genehmigen zu lassen.

Für erlaubten Leuchten ohne Zusatzgenehmigung gilt das die eine entsprechende Zulassung haben müssen. Infos bitte beim kauf erfragen.


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 Betreff des Beitrags: Zusatzscheinwerfer
BeitragVerfasst: 02.03.2003 - 17:29 
Hallo,
ein guter Tipp, schau dir einmal die Website von www.gaisch.at an. Dort ist alles genau aufgelistet, was erlaubt und verboten ist.

Gruß
Josef
Steiermark :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer
BeitragVerfasst: 02.03.2003 - 17:55 
Site Admin
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Registriert: 06.11.2002 - 16:21
Beiträge: 13865
Wohnort: Wien
Josef hat geschrieben:
Hallo,
ein guter Tipp, schau dir einmal die Website von www.gaisch.at an. Dort ist alles genau aufgelistet, was erlaubt und verboten ist.

Gruß
Josef
Steiermark :wink:



Meinst Du nicht??

http://www.jeepin.at

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Liebe Grüße

Wolfgang
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"Wer nicht zufrieden ist mit dem, was er hat, der wäre auch nicht zufrieden mit dem, was er möchte." (Berthold Auerbach)


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 Betreff des Beitrags: Zusatzscheinwerfer
BeitragVerfasst: 03.03.2003 - 13:59 
Hallo,
ich meinte die Adresse, die bereits im Forum angeführt ist ( gaisch.at/CherokeeAustria usw.)
So verwirrend ist sie auch nicht oder ? Der Verfasser hat die gesetzlichen Bestimmungen angeführt und auch den Unterschied zwischen dem Erlaubten u Verbotenen erläutert. Ich meine er hat sich Mühe gegeben.

Gruß
Josef


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 03.03.2003 - 16:19 
Site Admin
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Beiträge: 13865
Wohnort: Wien
@ Josef

:D ...ist ja die selbe Adresse!!!!! :D


......und Martin ist ja auch nicht unbekannt hier......

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Liebe Grüße

Wolfgang
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 Betreff des Beitrags: Beitrag von Wolfgang
BeitragVerfasst: 11.03.2003 - 18:15 
Hallo,
ich hätte die Seite nur aufmachen müssen um draufzukommen, dass es diesselbe Adresse ist. Manchmal hat man halt eine Mattscheibe !?

Zu den Zusatzscheinwerfern:

Alles ist erlaubt was nicht verboten ist, aber es ist viel verboten !
Ich gehe davon aus, dass an der seriemäßigen Beleuchtung keine Änderung vorgenommen worden sind - die Leuchten sind ja alle genehmigt.

Fern-oder Weitstrahler: 2 (weiß), das heißt die serienmäßgen Fernscheinwerfer plus 2 Fern- bzw. Weitstrahler können angebaut werden. Sind am Fahrzeug bereits 4 (kommt auch vor) Fernscheinwerfer serienmäßig, geht nichts mehr ! Nicht verwechseln mit Fernlicht u Abblendlicht , hier dürfen die Scheinwerfer auch getrennt sein. Montage bis 4 m Höhe möglich - siehe unter Dachgalerie

Nebelscheinwerfer: 2 Stück (weiß oder gelb) .Sie dürfen mit Fern- u Abblendlicht zusammen verwendet werden (war früher anders) - Montage im Bereich 40 cm vom Fahrzeugaußenrand zum Scheinwerferrand und 30 cm Mindestabstand in der Mitte (Scheinwerferrand zu Scheinwerferrand), also nicht die Scheinwerfermitte als Maß nehmen.

Umrißleuchten: 2 weiß nach vorne 2 rot nach hinten für Fahrzeuge über 210 cm Breite Pflicht, ab 180 cm Breite zugelassen

Bremsleuchten: 2 Zusatzbremsleuchten können angebracht werden, bzw. ein Sicherheitsbremsleuchte in der Mitte. Bremsleuchten + 2 Zusatzbremsleuchten+1 Sicherheitsbremsleuchte ist verboten, entweder das eine oder das andere.

Nebelschlußleuchten: 1 oder 2 Stück Verwendung mit Abblendlicht, Fernlicht bzw. Nebelscheinwerfer - wenn nur 1 Nebelschlußleuchte, dann ist diese links zu montieren

Tagfahrleuchten: 2 Stück a 20 Watt, weiß

Dachgalerie: Scheinwerfer die auf Dachgalerien befestigt sind, sind verboten, außer sie werden einzelgenehmigt. Erlaubt ist nur die Verwendung von Scheinwerfern auf Dachhöhe wenn sie in die Karosserie eingebaut bzw. fix befestigt sind, diese Scheinwerfer dürfen aber kein Standlicht ausstrahlen - sieht man bei den Lkws (Fernzügen) gerne (Beispiel - SchneepflugLkw etc.)

Arbeitscheinwerfer: Dürfen nur leuchten, wenn der Motor nicht läuft, dass heisst sie lassen sich über ein Relais nur einschalten wenn der Motor abgestellt ist - dies soll unbeabsichtigtes Einschalten während der Fahrt verhindern.

Alle Scheinwerfer müssen ein Genehmigungszeichen haben, die Lichtstärke aller Schweinwerfer darf 150 Candella nicht überschreiten -
Außerdem sind die beliebten andersfärbigen (vorwiegend blau, rot, grün) Kleinleuchten verboten ! Nach vorne darf nur weißes od gelbes Licht (Nebelscheinwerfer) abgestrahlt werden.
Ich hoffe ich habe etwas Licht ins Dunkel gebracht, alles klar ?

L.G.
Josef, Steiermark
:cry: [/i][/u][/b]


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 11.03.2003 - 21:02 
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Gott sei dank ist Papier ja geduldig und unsere Freunde von der Blaulichtabteilung haben auch etwas anderes zutun als mit Meterstab und Gesetzesblatt unseren Scheinwerfern den Garaus zu machen.
Wenn ich allerdings im öffentlichen Straßenverkehr mit der vollen Christbaumbeleuchtung am Weg bin, brauchts mich nicht zu wundern wenn mir einer den Schalter von gesetzeswegen abdreht.
Ein Arbeitsscheinwerfer der nur bei Motorstillstand funktioniert ist natürlich auch extrem sinnvoll.
Also beim montieren, anschließen und einschalten etwas mitdenken und dann passt´s. :wink:

ANDY

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 Betreff des Beitrags: letzter Beitrag von bluezook
BeitragVerfasst: 13.03.2003 - 16:24 
Hallo,
ich hoffe du hast mich nicht falsch verstanden. Das Forum wurde ja eröffnet, weil einer und wie man aus den Antworten ersieht, mehrere eben nicht genau wissen, was sie montieren dürfen und was nicht. Natürlich schaut es vom Gesetz her anders aus, aber wenn es einen erwischt, kann er halt auch nicht sagen, dass er es nicht gewußt hätte. Jammern hilft dann nichts mehr.
Und jenen, die während der Fahrt auch noch den Arbeitsscheinwerfer brauchen ist ja sowieso nicht zu helfen.
Ich habe halt versucht, eine hoffentlich verständliche Information als Antwort zu geben. Oder wie sehen das andere im Forum ?

Gruß
Josef aus der Steiermark :? :? :? :?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 13.03.2003 - 20:14 
Hubstaplerjongleur
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Vollkommen Okay. Nimm nicht alles persönlich. Ich zumindest bin dir dankbar für deine Information und ich bin sicher, die anderen 99% auch.
Grüße von Michi M.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 13.03.2003 - 21:04 
Forums-Profi
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Registriert: 06.11.2002 - 21:09
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@Josef
Ich glaube ich hab dich schon richtig verstanden und die Informationen sind auch wirklich brauchbar. : thumb :
Was ich damit sagen wollte ist einfach das es (zumindest hier bei uns) keinen von der Blaulichtfraktion interessiert wie du deine Scheinwerfer angeschlossen hast. Wichtig ist das du beim einschalten der Dinger etwas mitdenkst. Dachscheinwerfer bei Gegenverkehr, Nebelscheinwerfer in der Stadt, mit dem Fernlicht den Vordermann ärgern usw. Wenn man solche Sachen berücksichtigt wird man auch keine Probleme haben und es wird dich keiner fragen ob deine Dachgalerie oder sonstwas typisiert ist. :D

Solltest du einmal bei Nacht im Geländefahren (gelegentlich muß man ja leider rückwärts wieder raus) oder bei Bergearbeiten im dunkeln wirst du über einen Arbeitsscheinwerfer der bei laufendem Motor brennt seeeehr dankbar sein, deine Batterie übrigens auch.

ANDY

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 15.03.2003 - 10:45 
Hallo,

es freut mich, dass meine Informationen brauchbar sind und einigen geholfen haben. Das war ja der Sinn. Gesetzlich wird halt vieles vorgeschrieben was in der Praxis (Natur) nicht umsetzbar ist. Ich sehe ja auch keinen Sinn, warum man einen Arbeitsscheinwerfer nicht bei laufendem Motor einschalten sollte. Wichtiig ist halt Hirn einschalten und ein wenig Diplomatie gehört auch dazu wenn man schon in eine Kontrolle plumpst (weil man halt vergessen hat den berühmt berüchtigten Arbeitsscheinwerfer abzuschalten)

Viele Grüße
Josef


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 16.03.2003 - 19:42 
Mr. Bayerman
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bluezook hat geschrieben:
@Josef
Solltest du einmal bei Nacht im Geländefahren (gelegentlich muß man ja leider rückwärts wieder raus) oder bei Bergearbeiten im dunkeln wirst du über einen Arbeitsscheinwerfer der bei laufendem Motor brennt seeeehr dankbar sein, deine Batterie übrigens auch.

ANDY


den Arbeitsscheinwerfer kannst du immer noch über ein Geheimrelais ;) bei laufendem Motor zuschaltbar machen........

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Schöne Grüsse :wave:
Otto


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BeitragVerfasst: 16.03.2003 - 21:35 
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@Otto

Da kennt man wieder die Profiheimwerker heraus. :lol:

ANDY

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