Hallo Hansel!
Das ist das, was ich "glaube zu wissen":
Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als die Hauptscheinwerfer montiert sein, max. 2 Stück. Dürfen nur so geschaltet sein, daß sie mit dem Stand- bzw. Abblendlicht/Ferlicht betätigt werden können. Soll heißen, sie müßten über das Scheinwerferrelais geschaltet werden.
Fernscheinwerfer dürfen allgemein nur in Fahrtrichtung leuchten (eh klar), dürfen die Höhe des Fahrzeugs nicht verändern, da sonst tytisierungspflichtig. Anzahl meines Wissens max. 3 Stück, und sie dürfen nur mit dem Fernlicht zusammen betätigbar sein.
So, irgendwas von wegen gewisse Scheinwerfer dürfen nur max. 40 cm von der Fahrzeugaußenseite nach innen montiert sein hab ich auch mal gehört, aber ob das überhaupt zutrifft, und wenn ja auf welche, weiß ich nicht.
Arbeitsscheinwerfer, wenn sie die Höhe des Fahrzeugs verändern, müssen aber auch eingetragen werden, wenn ich mich nicht irre.
Da mein Offroader eine eingetragene FZ-Höhe von 2,60m (mit Aufbau wahlweise offen/geschlossen eingetragen hat, gibts da bei mir glücklicher Weise keine Probleme
).
Liebe Forums-Teilnehmer! Sollte ich hier Stuss verzapft haben, so korrigiert mich btte, ich lass´mich gern belehren.
Gruß
Michael