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Muss ein Vergaserwechsel eingetragen werden?
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Seite 1 von 1

Autor:  Jin [ 09.06.2009 - 18:46 ]
Betreff des Beitrags:  Muss ein Vergaserwechsel eingetragen werden?

Hi,

manche werden sich noch an mein UAZ "Motorwechsel" Thema erinnern, dies hat sich ja als sehr schwierig herausgestellt und ist derzeit etwas nach hinten gereiht.

Allerdings gibt mir der Verbrauch keine Ruhe :) Nach einigen Erfahrungsberichten von UAZ Fahrern aus Deutschland scheint es, dass man mit einem Weber 34 ICH Vergaser (für 2.5l Landrover) durchaus auf 12 Liter kommen kann, was sich ja sehr vielversprechend anhört.

Allerdings blicke ich im bürokratischen Wirwarr noch immer nicht ganz durch.

Kann ich einfach ohne weiteres einen anderen Vergaser einbauen, oder muss das wieder irgendwie typisiert/extra genehmigt usw. werden?

Gruß,
Jin

P.S. ach ja... weiß jemand wo man so ein Teil in Österreich evtl gebraucht herkriegt? Habe bei den Autoverwertern noch nichts gefunden.

Autor:  kato [ 09.06.2009 - 19:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Muss ein Vergaserwechsel eingetragen werden?

Jin hat geschrieben:
Habe bei den Autoverwertern noch nichts gefunden.

Schaut so aus wie wenn ein Autoverwerter nie einen Geländewagen sieht!

Hätte auch schon einige Teile gesucht.
Maximal in .de wird man fündig über Ebay aber die Quellen versiegen auch oft sehr schnell.

Autor:  steffen [ 10.06.2009 - 5:31 ]
Betreff des Beitrags: 

frag da mal nach

http://www.panzerfreund.de/forum/thread ... eadid=5955

die Vergasereinstellung ansich beim 469-er ist meines Erachtens nach schon beim Original Vergaser ein Problem. Weber 34 hatte etliche früher verbaut, ich meine auch Fiat etc.
Mit der Eintragung glaub ich nicht, wo kein Richter da kein Kläger und wissen tut es eh keiner so richtig was da reingehört.
Projekt Gasanlage aufgegegeben??

LG aus dem Ländle
Steffen

Autor:  Jin [ 10.06.2009 - 10:00 ]
Betreff des Beitrags: 

steffen hat geschrieben:
frag da mal nach

http://www.panzerfreund.de/forum/thread ... eadid=5955

die Vergasereinstellung ansich beim 469-er ist meines Erachtens nach schon beim Original Vergaser ein Problem.


Naja, wenn keine Falschluft gezogen wird, dann geht das schon.. weiß zwar nicht was die CO² Werte angeht, in der Zulassung ist bei mir da aber auch nichts eingetragen. Mit dem K-131 Vergaser soll auch der Verbrauch etwas besser werden, aber da schon die Russen selbst ihren Vergasern nur die Note "3" geben, wäre eine Investition in einen Weber durchaus sinnvoll - zudem sogar ein Neuer zwischen 150-200 EUR kostet. Zwar kein Vergleich zu den 60EUR die mich der K-131 gekostet hat, aber für einen westlichen Vergaser ist der Weber durchaus erschwinglich.

steffen hat geschrieben:
Weber 34 hatte etliche früher verbaut, ich meine auch Fiat etc.
Mit der Eintragung glaub ich nicht, wo kein Richter da kein Kläger und wissen tut es eh keiner so richtig was da reingehört.


Naja... bei einem russischen Vergaser hätte ich das auch so gedacht, ein Weber im UAZ würde doch auffallen. Mich hat aber mehr interessiert ob es jetzt - wenn man ganz korrekt sein will - sein muss, oder nicht? Oder sollte ich in Österreich überhaupt immer davon ausgehen, dass jede Kleinigkeit gleich eingetragen werden muss? Ob man es dann auch macht ist eine andere Frage :)

steffen hat geschrieben:
Projekt Gasanlage aufgegegeben??


Nicht unbedingt, das ist sowieso erst nach der Komplettrestauration ein Thema - also frühestens Anfang nächsten Jahres. Und ein besserer Vergaser bis dahin ist ja kein Widerspruch :)

LG,
Jin

Autor:  PeterM [ 10.06.2009 - 19:13 ]
Betreff des Beitrags: 

Müßte eingetragen werden, wid mangels Abgasdaten aber nicht erfolgen: Schweigen und genießen...

Grüsse,
Peter

Autor:  Toolman [ 16.06.2009 - 10:34 ]
Betreff des Beitrags: 

Wer bitteschön kennt sich schon mit einem UAZ aus. Wenn da ned FETT WEBER auf dem vergsaer drauf steht wurds wohl niemanden jucken.
Wer viel fragt läuft viel irr.

Autor:  michi [ 16.06.2009 - 20:34 ]
Betreff des Beitrags: 

Toolman hat geschrieben:
Wer bitteschön kennt sich schon mit einem UAZ aus. Wenn da ned FETT WEBER auf dem vergsaer drauf steht wurds wohl niemanden jucken.
Wer viel fragt läuft viel irr.


Wer schaut unter die Motorhaube?
Is mir noch nie passiert und ich fahre auch Weber.

Autor:  mipi [ 17.06.2009 - 8:41 ]
Betreff des Beitrags: 

theoretisch besteht doch die Eintragungspflicht, wenn sich die Motorleistung um 4 oder 8 (?) % erhöht, oder????

Autor:  Jin [ 17.06.2009 - 10:15 ]
Betreff des Beitrags: 

Tja, eben weil das so unübersichtlich ist, und weil ich nirgendwo ein klares und verständliches Dokument gefunden habe wie was gehandhabt werden muss - deshalb das Thema hier :) Ob man dann alles so macht, wie es sich gehört oder nicht - ist ja eine andere Frage, wobei ich natürlich auch die Hinweise in diese Richtung mangels eigenen Erfahrungswerten interessant finde. In Russland sind solche Umbauten doch um einiges einfacher...

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