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rechtliche Situation Zusatzscheinwerfer in Österreich?
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Seite 1 von 1

Autor:  ChrisB [ 30.09.2009 - 7:51 ]
Betreff des Beitrags:  rechtliche Situation Zusatzscheinwerfer in Österreich?

Hallo Forum,
als Neuling schon die erste Frage:
Wie sieht es mit der rechtlichen Situation von Zusatzscheinwerfern bei uns in Österreich aus?

Ich wollte mir auf einem Dachträger ein paar Fernscheinwerfer montieren, meine §57a-Prüfstelle hat mir davon abgeraten - das müsse alles typisiert werden!?

Kann mir jemand einen Tipp geben, was man überhaupt darf, bzw. wo man weiterführende Informationen findet?

Anscheinend darf ich ja nicht einmal einen Arbeitsscheinwerfer hinten haben, ist das auch richtig?

Viele Grüße & immer ausreichend Grip!

Autor:  Trockenschwimmer [ 30.09.2009 - 8:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Situation Zusatzscheinwerfer in Österreich?

Servus hier im Forum!

Also bezüglich Licht ists wie in DE, auch in Ö sehr streng.
Als erstes müssen jegliche Leuchten ein E1 Prüfzeichen aufweisen, wenn du diese im Sinne der STVO verwenden möchtest. Am Dachträger wirst du nie eine Zulassung für die STVO bekommen. Scheinwerfer dürfen nicht höher als die Motorhaube montiert werden, es sei den es sind Arbeitsscheinwerfer. Diese dürfen aber nicht mit anderen Scheinwern, welche im Strassenbetrieb regulär verwendet werden mitgeschaltet sein. Arbeitsscheinwerfer müssen immer per seperatem Schalter betätigt werden und im Strassenbetrieb abgedeckt sein. Nach hinten, seitlich etc. dürfen sehr wohl Arbeitsscheinwerfer montiert werden, egal wo. Sie dürfen so oder so nicht im Strassenbetrieb verwendet werden. Wenn du das befolgst, gekommst du diese sehr wohl eingetragen.

Bzgl. Dachträger und Licht sei noch erwähnt...ein Dachträger ist nur dann nicht eintragungspflichtig, wenn dieser mit handelsüblichem Werkzeug in kurzer zeit demontiertbar ist. Also aufpassen mit der Verkabelung, die muss nämlich einfach trennbar sein dann.

Ich hoff ich hab nichts vergessen.

LG
Thomas

ChrisB hat geschrieben:
Hallo Forum,
als Neuling schon die erste Frage:
Wie sieht es mit der rechtlichen Situation von Zusatzscheinwerfern bei uns in Österreich aus?

Ich wollte mir auf einem Dachträger ein paar Fernscheinwerfer montieren, meine §57a-Prüfstelle hat mir davon abgeraten - das müsse alles typisiert werden!?

Kann mir jemand einen Tipp geben, was man überhaupt darf, bzw. wo man weiterführende Informationen findet?

Anscheinend darf ich ja nicht einmal einen Arbeitsscheinwerfer hinten haben, ist das auch richtig?

Viele Grüße & immer ausreichend Grip!

Autor:  ChrisB [ 30.09.2009 - 8:29 ]
Betreff des Beitrags: 

Hallo Thomas!

Danke für die ausführliche Erklärung - jetzt weiß ich zumindest was geht bzw. was eben nicht geht. Eine Frage bezgl. "Eintragung" noch:
wenn ich also Fernscheinwerfer entsprechend der Vorgaben montiere (z.B. an der Stoßstange, nicht höher als Motorhaube-Oberkante), muss ich diese dann von wem (Landesprüfstelle?) eintragen lassen?

lG!

PS: wenn Scheinwerfer am Dachträger verboten sind, was ist das eigentlich mit den ganzen LKWs mit ihren Licht-Gallerien zu sehen - alles "Arbeitsscheinwerfer"?

Autor:  Trockenschwimmer [ 30.09.2009 - 9:11 ]
Betreff des Beitrags: 

Eine recht gute Seite ist www.legales-tuning.at

Und HIER findest du das wichtigste im Detail für Geländewagen und SUV in Bezug auf Beleuchtungsvorschriften.

Scheinwerfer die ein E1 Prüfzeichen haben müssen grundsätzlich nicht eingetragen werden. Sie müssen halt im Bereich der Vorschriften (wie im Link oben) montiert werden.

Bei Fernscheinwerfern kommt noch die Referenzzahl hinzu. Die Referenzzahl von 75 darf bei allen Fernscheinwerfern gesamt wenn sie zugleich eingeschalten sind, nicht überschritten werden. Sprich es sind max. 4 Fernscheinwerfer (inkl. originalem Fernlicht) mit einer Referenzzahl von je 17,5 erlaubt. Originale Fernlichter haben 17,5. Es gibt auch Fernscheinwerfer die eine Referenzzahl von 37,5 (pro Stück!!) haben. Diese haben aber meist kein E1 Zeichen mehr und sind sowieso nicht für den Strassenverkehr zugelassen. Solche hatte ich mal kurz drauf...waren ein Wahnsinn, aber halt ned legal.

Für LKW's gibt es wieder eigene Bestimmungen. So dürfen bei LKW's auch am Dach Scheinwerfer montiert werden, dann müssen aber wiederum andere deaktiviert werden usw...also auch ein Wald an Bestimmungen. Aber die Meisten die du siehst, mit den Lightbars fahren halt so rum. Erlaubt ist das nicht. Und wenn wir uns ehrlich sind...es interessiert auch kaum jemanden, ausser dem Prüfer beim Tüv, Magistrag oder Landesregierung.

LG
Thomas

ChrisB hat geschrieben:
Hallo Thomas!

Danke für die ausführliche Erklärung - jetzt weiß ich zumindest was geht bzw. was eben nicht geht. Eine Frage bezgl. "Eintragung" noch:
wenn ich also Fernscheinwerfer entsprechend der Vorgaben montiere (z.B. an der Stoßstange, nicht höher als Motorhaube-Oberkante), muss ich diese dann von wem (Landesprüfstelle?) eintragen lassen?

lG!

PS: wenn Scheinwerfer am Dachträger verboten sind, was ist das eigentlich mit den ganzen LKWs mit ihren Licht-Gallerien zu sehen - alles "Arbeitsscheinwerfer"?

Autor:  ChrisB [ 30.09.2009 - 12:22 ]
Betreff des Beitrags: 

Super Erklärung&Links, war sehr hilfreich - Danke!

lG!

Autor:  Trockenschwimmer [ 30.09.2009 - 13:27 ]
Betreff des Beitrags: 

Gerne!

Wobei ich berichtigen muss.... die Scheinwerfer müssen nicht zwangsweise ein "E1" oben stehen haben. Es muss jedenfalls ein E mit einer Zahl in einem Kreis sein. E1 steht übrigens für das Ursprungsland bzw. Zulassungsland Deutschland. Österreich wäre E12.

Hier mal als Anahltspunkt:

Bild

Und hier mal der ganze Schamott zu den Details.

Details

Autor:  kato [ 30.09.2009 - 16:11 ]
Betreff des Beitrags: 

ChrisB hat geschrieben:
PS: wenn Scheinwerfer am Dachträger verboten sind, was ist das eigentlich mit den ganzen LKWs mit ihren Licht-Gallerien zu sehen - alles "Arbeitsscheinwerfer"?


Gute Frage!
Ich habe Fern und Nebelscheinwerfer montiert mit Standlichtfunktion.
Denke das sind auch die Scheinwerfer die LKW´s montiert haben.

Allerdings ist mir bei der letzten nächtlichen Autobahnfahrt aufgefallen das die Überkopfwegweiser doch beträchlich im Lichterglanz erstrahlen.

Kann es sein das die LKW noch schwächere Lampen drin haben als meine 5W?

Autor:  Trockenschwimmer [ 30.09.2009 - 17:51 ]
Betreff des Beitrags: 

Kommt drauf an welche Scheinwerfer. Viele haben die Luminator oder die Rallye 3000 bzw. 4000 drauf. Im Grunde sinds die selben, nur fahren die LKW mit 24 Volt. Schwächere Scheinwerfer haben die sicher nicht drin. Und nicht alles was andere drauf haben ist auch erlaubt. :wink:
Aber wie schon erwähnt, bei LKW gibts ein bisschen andere Richtlinien.

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