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Neue Bereifung auf L200!!!!
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Seite 1 von 1

Autor:  GlockHarry [ 20.10.2009 - 14:35 ]
Betreff des Beitrags:  Neue Bereifung auf L200!!!!

Hallo Geländewagen-Forum User!!!!!

Wie ihr seht bin neu hier und nun die erste schwierige Frage an euch Profis!!!
Ich benötige für meinen Mitsubishi L200 Triton Baujahr 2008 neuen Reifen!!!
Die Serienbereifung mit der Reifengrösse 245/65/R17 auf Alu-Felgen 7JJx17.
Nun möchte ich andere Reifengrösse (grösser und höher) auf meine originalen Alu-Felgen montieren aber bis zur welchen Reifengrösse bekomme ich ohne schwierigkeiten einen TÜV-Abnahme ohne das ich das originale Fahrwerk oder sonstiges ändern muss??????

Liebe Grüsse

Harry

Autor:  zappduro [ 20.10.2009 - 15:28 ]
Betreff des Beitrags: 

Hallo Harry und willkommen hier am Forum!

Du darfst zunächst den Abrollumfang nicht wesentlich erhöhen ( max 3%, bin aber nicht ganz sicher, könnten auch max 5% sein, LR oder in Wien zuständige MA anfragen)

Bei der Breite gab es die Vorgabe, daß die Lauffläche ( oder der gesamte Reifen) nicht aus dem Radhaus hervorstehen darf.

Für alle weiteren Änderungen brauchst Du die Freigabe durch den Importeur und danach zum Eintragen, ev. Tachokorrektur nötig.

Wer weis es aktuell genauer ?

Autor:  michi [ 20.10.2009 - 21:19 ]
Betreff des Beitrags: 

3 % Erhöhung sind ohne Tachoangleichung möglich. (Abrollumfang)

Für größere Reifen ist nicht zwingend die Freigabe des Importeurs erforderlich, sondern auch der Reifenhersteller kann das machen.
Und hier ist auch eine Tachoangleichung notwendig.

Michi

Autor:  Trockenschwimmer [ 21.10.2009 - 7:07 ]
Betreff des Beitrags: 

Also da ich das Thema ja erst kürzlich durchgemacht hatte...

Wenn du nur die Reifen veränderst, brauchst entweder eine Reifenfreigabe vom Hersteller, Importeur oder du fährst zum Tüv und lässt es begutachten. Der Tüv braucht keine Freigaben. Tüv kostet halt etwas. Der Abrollumfang muss sich innerhalb der 8% Grenze bewegen, darüber benötigt man ein neues Abgasgutachten und das will sich keiner leisten. Ist sauteuer. Oder man Übersetzt die Achsen entsprechend, ist aber auch nicht gerade billig. Gegebenenfalls muss der Tacho an den größeren Abrollumfang angeglichen werden, das muss erst bei Testfahrten mittels GPS geprüft werden. (Bei mir z.B., von 265/70/16 auf 285/75/16 hats gepasst ohne Tachoangleichung).

Desweiterem muss bei der Begutachtung in NÖ bei der Landesregierung z.B. die Gesamte Reifenflanke vom Kotflügel bzw. von einer Verbreiterung abgedeckt sein, in Wien bei der MA46 eher nur die Lauffläche. Diese Abdeckung muss 30° nach vorne und 50° nach hinten gegeben sein. Ebenfalls muss die Freigängigkeit der Reifen (sie dürfen nirgends streifen, auch bei Beladung und Verschränkung) gegeben sein. Heisst ca. 1cm Abstand zu feststehenden Teilen.

245/65/17 hat ca. 750 bis 760 mm Durchmesser (Abrollumfang ca. 2355mm)

245/75/17 BF Goodrich AT T/A KO z.B. hat ca.814mm Durchmesser (Abrollumfang ca. 2556mm)

Das wäre z.B. schon ein um mehr als 8% grössserer Abrollumfang, würde also nicht mehr ohne Abgasgutachten gehen.

245/70/17, 255/70/17 und 265/65/17 Müssten noch alle innerhalb der 8% Regel sein.

Aber mal ehrlich... du willst wirklich nur wegen ein bisschen größerer Reifen eine Eintragung machen lassen?

Auf jeden fall solltest du jetzt mal nachsehen, ob vorn z.B. beim Volleinschlag genügend platz zum Rahmen etc. gegeben ist. Wenn da überall noch ein paar Zentimeter frei sind hast damit wenigstens kein problem. Wenn du auch nie ins Gelände fährst, fällt das mit der Freigängigkeit bei Verschränkung auch weg. (für dich, nicht aber für den Prüfer)

Autor:  GlockHarry [ 21.10.2009 - 18:47 ]
Betreff des Beitrags:  Bereifung L200

Hallo Leute !!!!

Erstmal recht schönen Dank für die rasche und ausführlichen Antworten!!!!!

Hallo Trockenschwimmer!!!

Da ich den L200 für den Forstbetrieb benötige und wie immer alle am Differenzial aufsitzen und somit dann auch stecken bleiben will ich ich meinen L200 nun "höher legen"!!!
Ich möchte das Differenzial durch die neue Bereifung höher legen.

Und da ich auch sehr viel auf der Strasse fahre und mit der Versicherung im Falle eines Unfall und der Polizei keine Probleme haben will muss (geseztlich vorgeschrieben) ich die Bereifung eintragen lassen!!!

Nun brauche ich noch eine Aufklärung: Wenn ich eine eine Freigabe vom Reifenhersteller oder vom Importeur habe dann muss ich nicht zum TÜV fahren??????

Autor:  Trockenschwimmer [ 21.10.2009 - 19:28 ]
Betreff des Beitrags: 

Naja gut, das ist ja in Ordnung. Ich bin ja auch den legalen weg gegangen. Größtenteils halt 8)

Also du kannst diese Dimensionen ohne Abgasgutachten montieren.
245/70/17, 255/70/17 und 265/65/17

Am besten du schaust, in welcher Dimension du den für dich am besten geeigneten Reifen bekommst und von dem Hersteller holst du dir eine Reifenfreigabe. Also die Freigabe, das du diesen Reifen mit deinem Modell fahren kannst. Siehst eh sofort ob die das machen oder nicht. Dann brauchst du kein Tüv-Gutachten, sondern kannst direkt zu einer Prüfstelle der Landesregierung in deinem Bezirk oder zur MA46 für Wien fahren und das eintragne lassen. Je nachdem wo du wohnst. In diesen Herstellerfreigaben stehen dann die diversen Auflagen drin die man zur Montage dieser Reifen durchführen muss. Wenn du das befolgst, kriegst das eingetragen.

Tüv-Gutachten brauchst nur wenn du mehr als nur eine Fahrwerksrelevante Komponente änderst. Also für andere Reifen und andere Felgen musst du zum Tüv z.B. Dann aber brauchst wiederum keine Freigabe weil sich das dann der Tüv-Prüfer selbständig ansieht ob es Einwände gibt oder nicht.

Autor:  der Präsident [ 27.10.2009 - 19:47 ]
Betreff des Beitrags: 

hi !!!

wenn das im gelände irgenwie sinn machen soll fängt der spass bei einem 75er querschnitt erst an.
alles darunter ist einfach nix.
das grössere reifen gleich zur verhaftung oder zur freistellung durch die versicherung führen ist ein MÄRCHEN !!!

mir ist in 15. jahren KEIN EINZIGER fall bekannt wo die versicherung im schadenfall wegen grösserer reifen ausgestiegen wäre.

MANN kann sich ja auch einfach zu tode fürchten.

gruss ,michi

Autor:  der Präsident [ 27.10.2009 - 19:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bereifung L200

GlockHarry hat geschrieben:
Hallo Leute !!!!

Erstmal recht schönen Dank für die rasche und ausführlichen Antworten!!!!!

Hallo Trockenschwimmer!!!

Da ich den L200 für den Forstbetrieb benötige und wie immer alle am Differenzial aufsitzen und somit dann auch stecken bleiben will ich ich meinen L200 nun "höher legen"!!!
Ich möchte das Differenzial durch die neue Bereifung höher legen.

Und da ich auch sehr viel auf der Strasse fahre und mit der Versicherung im Falle eines Unfall und der Polizei keine Probleme haben will muss (geseztlich vorgeschrieben) ich die Bereifung eintragen lassen!!!

Nun brauche ich noch eine Aufklärung: Wenn ich eine eine Freigabe vom Reifenhersteller oder vom Importeur habe dann muss ich nicht zum TÜV fahren??????


hi !!

wird erst mal gscheiter sein du besorgst dir 16er felgen für die pritsche.

ist mir ja sowieso schleierhaft warum auf lastesel seit neuerstem 17er alus montiert werden.

muss jetzt schon jeder forstwirt mit dem teil vor die oper fahren können?

die 16er in verbindung mit min. 245/75/16 AT / MT sollten dann im forst das können wofür das auto auch gedacht ist.

und KEINER SAU ( ob nun grau,blau oder sonst wie ) wird auffallen das die nicht serienmässig sind.

gruss ,michi

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