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 Betreff des Beitrags: Anhängekupplung
BeitragVerfasst: 11.05.2012 - 20:07 
Mitglied

Registriert: 14.09.2011 - 16:42
Beiträge: 35
Hallo

Ich möchte auf meinen Santana eine Anhängekupplung montieren, diese hat ein EC Prüfzeichen usw....meine frage: Darf ich diese selber montieren oder muss das von einer Werkstätte gemacht werden?? Muss ich die AHK eintragen lassen??

Danke für eure Hilfe


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängekupplung
BeitragVerfasst: 12.05.2012 - 8:36 
Daniel Düsentrieb
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Registriert: 25.03.2004 - 18:48
Beiträge: 818
Wohnort: Wien
Werkstattbescheinigung ist als Beleg der ordnungsgemäßen Montage Voraussetzung für die Eintragung, und selbst wenn etwas imn Typenschein/Einzelgenehmigung steht - muss auch in den Zulasungsschein, und wenn dort keine Anhängelasten samt Kupplung drinnenstehen ist die Diskussion mit den Herren in Blau eher mühsam.
Im Typenschein (der Einzelgenehmigung) steht meist auch nur der eine Typ der Werksausstattung..

Grüsse
Peter


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängekupplung
BeitragVerfasst: 19.05.2012 - 6:07 
Forums-Profi
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Registriert: 02.05.2004 - 9:04
Beiträge: 620
Wohnort: tief im Westen
mal ganz ehrlich, ich habe diese AHK's bereits an 3 Fahrzeugen selbst montiert. Da hat nie einer beim §57 gefragt, ob sie eingetragen sind. Es waren alles neue typbezogene mit EC Kennung.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 61300.html

LG aus dem Ländle
Steffen

_________________
Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anhängekupplung
BeitragVerfasst: 20.05.2012 - 10:26 
Daniel Düsentrieb
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Registriert: 25.03.2004 - 18:48
Beiträge: 818
Wohnort: Wien
Verwechselt "Eintragung" (in den Typenschein/die Einzelgenehmigung) und "Eintragung" (in den Zulassungsschein, ja, heißt jetzt formal anders) bitte nicht. Die AHK mit Betriebserlaubnis muss nicht noch gesondert eingetragen im Sinn von genehmigt werden. Es soll schon vorgekommen sein, dass die "Werkslösung" von einem bekannten Nachrüst-Anbieter gekomen ist und damit schon im Typenschein steht.. umso besser.

Aber: Wenn die Herren in blau oder eine aufmerksame §57a-Werkstatt im Zulassungsschein nichts findet kann es Diskussionen geben: Gibt es das Dokument der Betriebserlaubnis (noch), kann ich mich damit elegant freibeweisen, wahrscheinlich wird niemand den Einbau hinterfragen. Für das nicht-Mitführen von dem Zusatzzettel wird es ein Strafmandat geben, der Eintrag im Zulassungsschein ist aus der Sicht fail-safe. Wenn doch.. ist der Einbau technisch makellos, war das die Werkstatt xy, die es nicht mehr gibt, Rechnung hab' ich verschmissen, das forscht niemand mehr nach. Wenn nicht.. gibt es Ärger.

Gibt es keine EG-Genehmigung (weil Auto und AHK alt genug sind) und keinen Eintrag im Typenschein oder eine erkennbar andere Type (=Hersteller) muss Dich die §57a-Werkstatt eigentlich rauswerfen, und im Sinn der Herren in blau ist das das geringere Übel. Und dami sind wir bei der Ausgangsfrage: Wenn Leergewicht und Fahrzeuglänge nicht stimmen wird mir wohl unterstellt werden, dass die AHK bei Anmeldung des Fahrzeugs nicht drauf war, also ich die montiert habe, und der Rattenschwanz an Fragen kann mich einholen (muss er natürlich nicht..)

Grüsse
Peter


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Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 4 Beiträge ]  Moderator: zappduro

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