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 Betreff des Beitrags: Vormerksystem: Österreicher tappen noch im Dunkeln
BeitragVerfasst: 11.04.2005 - 6:56 
Crazy Fenek
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Registriert: 06.11.2002 - 19:34
Beiträge: 2665
Wohnort: Innsbruck Land
Umfrage des KfV zeigt: Nur die wenigsten wissen, wann das Vormerksystem
in Kraft tritt und welche Delikte im Katalog enthalten sind

Am 1. Juli 2005 tritt mit dem Vormerksystem eine der weitreichendsten
Neuerungen der österreichischen Verkehrspolitik in Kraft - nur wissen
Herr und Frau Österreicher herzlich wenig darüber Bescheid. Das
Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) hat Führerscheinbesitzer ab 18
Jahren zum Thema Vormerksystem befragt und musste feststellen, dass noch
enormer Informationsbedarf besteht.

Das wissen die Österreicher

Die gute Nachricht: Zumindest wussten 63 Prozent der Befragten, dass es
das Vormerksystem geben wird. "Noch wichtiger ist aber, dass die
Österreicher die Delikte kennen, die zu einer Vormerkung führen.
Gerade da zeigen sich erschreckende Lücken", berichtet Dr. Othmar Thann,
Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Es fängt damit an, dass
64 Prozent nicht den Unterschied zwischen einem Entzugs- und
Vormerkdelikt kannten. Anschließend wurden die Befragten gebeten, drei
der insgesamt 13 Vormerkdelikte zu nennen: 52 Prozent kannten keines der
Delikte, 11 Prozent konnten sich an ein Delikt, 15 Prozent an zwei
Delikte erinnern, 16 Prozent konnten über drei Delikte Auskunft geben
und mit fünf Delikten konnte gerade einmal eine Person auftrumpfen. Was
passiert, wenn zwei Vormerkdelikte gleichzeitig begangen werden, ist an
98 Prozent der Testpersonen spurlos vorüber gegangen, 80 Prozent hatten
keine Ahnung, was nach der zweiten Vormerkung geschieht. "Das
Vormerksystem scheint den meisten auch zeitlich noch viel zu weit weg zu
sein. Obwohl es in weniger als drei Monaten startet, konnten 93 Prozent
nicht einmal den Zeitpunkt der Einführung nennen", weiß Thann.



Erfreulich war, dass sich bei der Umfrage die 18- bis 24-Jährigen als
tendenziell besser informiert zeigten. Große Wissenslücken gab es
hingegen in der Altersgruppe von 25 bis 45 Jahren.



Das eigentliche Entzugsdelikt "Raserei" wurde von rund 30 Prozent der
Befragten fälschlicherweise ebenfalls in den Katalog des Vormerksystems
eingereiht. "Daran merken wir, dass den Österreichern durchaus bewusst
ist, was das Hauptproblem und die Hauptunfallursache auf unseren Straßen
ist", meint Thann.



Und so funktioniert das Vormerksystem
Das Vormerksystem, dessen Ziel die Erfassung von Mehrfachtätern und
Hochrisikolenkern ist, tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. Jene Delikte, die
schon

bisher den Entzug der Lenkberechtigung zur Folge hatten
(Alkoholisierung ab 0,8 Promille, Geschwindigkeitsübertretungen),
bleiben vom Vormerksystem unberührt. Ein neues Entzugsdelikt ist aber
dazugekommen: Wer weniger als 0,2 Sekunden Sicherheitsabstand hält, muss
den Führerschein ebenfalls sofort abgeben.

Wird eines der 13 Vormerkdelikte begangen, gibt es beim ersten Mal eine
Vormerkung im Führerschein-Register. Kommt es innerhalb von zwei Jahren
zu einem weiteren Delikt, muss der betroffene Lenker an einer besonderen
Maßnahme teilnehmen (z.B. Nachschulung, Fahrsicherheitstraining). Diese
Maßnahmen sind von der Behörde auch dann anzuordnen, wenn gleichzeitig
mehrere Vormerkdelikte begangen werden. Bei der dritten Übertretung
innerhalb von zwei Jahren wird die Lenkberechtigung für mindestens drei
Monate entzogen. Vormerkungen werden nach zwei deliktfreien Jahren
gelöscht.



Die 13 Vormerkdelikte

Übertretung der 0,1 Promille-Obergrenze bei C-Lenkern (Lkw)
Übertretung der 0,1 Promille-Obergrenze bei D-Lenkern (Bus)
Übertretung der 0,5 Promille-Obergrenze (alle Lenker)
Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg
Nichtbeachtung des Zeichens "Halt" bei Behinderung anderer
Fahrzeuglenker
Nichtbeachtung des Rotlichts bei Behinderung anderer Fahrzeuglenker
Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von
Einsatzfahrzeugen
Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in
Tunnelanlagen
Übertretung der Veror
dnung bzgl. Beförderungseinheiten mit gefährlichen
Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
Nichtbeachtung des Rotlichts bei Bahnübergängen und Umfahren der
bereits geschlossenen Schranken
Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand oder nicht
gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung
Halten eines unzureichenden Sicherheitsabstandes von 0,2 - 0,4 Sekunden


Wien, 06.04.2005

Rückfragehinweis: Kuratorium für Verkehrssicherheit, Mag. Dolores
Omann, Tel.: 01-717 70-225 / Ölzeltgasse 3 / 1031 Wien, E-Mail:
dolores.omann@kfv.at


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