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Fahrverbot für alte Lkws ab 1. Juli!
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Seite 1 von 1

Autor:  Fire Fighter [ 13.06.2008 - 6:02 ]
Betreff des Beitrags:  Fahrverbot für alte Lkws ab 1. Juli!

http://burgenland.orf.at/stories/285092/

Wenn der Lkw einen Motor eingebaut hat, der mindestens die Abgaswerte Euro 1 einhält, ist er vom Fahrverbot nicht betroffen.

Autor:  Trockenschwimmer [ 13.06.2008 - 11:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahrverbot für alte Lkws ab 1. Juli!

Fire Fighter hat geschrieben:
http://burgenland.orf.at/stories/285092/

Wenn der Lkw einen Motor eingebaut hat, der mindestens die Abgaswerte Euro 1 einhält, ist er vom Fahrverbot nicht betroffen.


und welches alte Fahrzeug hat das? :roll:

Autor:  PeterM [ 13.06.2008 - 18:04 ]
Betreff des Beitrags: 

..besser als die Wiener Regelung, die von Nachrüstungen noch nichts gehört hat und die Leute in die teuren Ausnahmegenehmigungen hetzen will - bei den kleinen Fiskal-LkW wird Euro I ev. mit Oxikat bei fast allem möglich sein, das ab 86 nach der US-FTP zugelassen wurde; dann noch eine g'scheite Oldtimer regelung (>30 Jahre) und das Zeitfenster gehr schnell zu.

Grüsse,
Peter

Autor:  HillHopper [ 16.06.2008 - 8:26 ]
Betreff des Beitrags: 

Hab mich letzte Woche schlau gemacht, viel telefoniert und nachgelesen:
Lt Auskunft von Arbö, Öamtc, Wirtschaftskammer, Bezirkshauptmannschaft, Landesregierung, Versicherungen,....
ist folgenses in Kurzform herausgekommen:

Die Privaten, die einen Fiskal angemeldet haben können ab 1. Juli gleich abstellen bzw. sind entmündigt!!!!

Bei Firmen Fiskal Lkw´s sollte im Zulassungsschein " zur Verwendung für den Werksverkehr bestimmt" eingetragen sein.
Dann kann man fahren, ABER:

Von z.B Eisenstadt nach Wien ist ein Transit nicht möglich da das Sanierungsgebiet in NÖ durchquert werden muß.
Bleibt man aber z.B in Ebreichsdorf zum Zweck einer nachweislichen Ladetätigkeit stehen, darf man fahren. Retour das selbe Spiel !

Man kann mit Firmen LKW´s im ganzen Sanierungsgebiet fahren, nur ein 2. Sanierungsgebiet darf man nicht durchqueren.

Von z.B Hartberg darf kein Transit durchs Bgld nach Ungarn erfolgen.
Außer man hat in z.B. Oberwart eine nachweisliche Ladetätigkeit oder man fährt über Slovenien direkt nach Ungarn.

HH

Autor:  HillHopper [ 16.06.2008 - 14:48 ]
Betreff des Beitrags: 

Das neueste zu diesem Thema:

Bei land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit wäre ein Eintrag im Zulassungsschein empfehlenswert:

"zur Verwendung im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb"

Sollte eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit gegeben sein ist man
von dem Gesetzt ausgenommen!!!!

HH

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