Hi @ all,
ich hätte eine Frage zu dem Thema Garantie: Wie würdet ihr euch verhalten, wie ist es rechtlich?
Ich hoffe es kennt sich jemand einwenig aus
Folgende Sachlage:
Ich habe im Jänner 09 einen neuen Fernseher bei einem großen Elektrofachhandel (mit Con beginnend) gekauft:
Eckdaten: 42 Zoll LCD FullHD, Etlichen Funktionen (Bild im Bild,...)
Marke TATUNG
Am 15.4.09 wurde dieser TV kaputt und am 16.4. habe ich diesen zurückgegeben.
Diese meinten er wird eingeschickt und es dauere 2 Wochen.
Nach drei Wochen bekam ich nach nachfragen endlich ein Leihgerät.
So nun nach ca. 8 Wochen ist die besagte Firma an mich herangetreten und diese meinten es gäbe keine lieferbares Ersatzteil für diesen TV
Was das ganze relativ schwierig macht ist, dass es derzeit zu diesem Preis (den ich für dieses Gerät bezahlt habe) keinen 42 Zoll FullHD Fernseher gibt.
Soweit so gut:
Was sagt die Firma:
Sie bieten mir an das Geld zurückzugeben.
Sie bieten mir an ein neues Gerät zu beziehen und den Differenzbetrag solle ich aufzahlen (ist das gleiche wie das erste)
ABER ich will nichts zahlen.
Ich will einen 42 Zoll FullHD Fernseher haben der ca. die gleichen Funktionen hat wie der den ich gekauft habe.
oder ich will meinen alten repariert wieder zurück
Ist die Firma verpflichtet mir ein anderes Gerät zu geben, welches die gleichen Eckdaten (nur grob ) hat--> 42 Zoll FullHD.
Was meint ihr??
Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben,...
LG Simon