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 Betreff des Beitrags: Frage zu Garantie:
BeitragVerfasst: 19.06.2009 - 14:04 
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Hi @ all,

ich hätte eine Frage zu dem Thema Garantie: Wie würdet ihr euch verhalten, wie ist es rechtlich?

Ich hoffe es kennt sich jemand einwenig aus :(

Folgende Sachlage:

Ich habe im Jänner 09 einen neuen Fernseher bei einem großen Elektrofachhandel (mit Con beginnend) gekauft:

Eckdaten: 42 Zoll LCD FullHD, Etlichen Funktionen (Bild im Bild,...)
Marke TATUNG

Am 15.4.09 wurde dieser TV kaputt und am 16.4. habe ich diesen zurückgegeben.

Diese meinten er wird eingeschickt und es dauere 2 Wochen.

Nach drei Wochen bekam ich nach nachfragen endlich ein Leihgerät.

So nun nach ca. 8 Wochen ist die besagte Firma an mich herangetreten und diese meinten es gäbe keine lieferbares Ersatzteil für diesen TV

Was das ganze relativ schwierig macht ist, dass es derzeit zu diesem Preis (den ich für dieses Gerät bezahlt habe) keinen 42 Zoll FullHD Fernseher gibt.

Soweit so gut:
Was sagt die Firma:

Sie bieten mir an das Geld zurückzugeben.
Sie bieten mir an ein neues Gerät zu beziehen und den Differenzbetrag solle ich aufzahlen (ist das gleiche wie das erste)

ABER ich will nichts zahlen.

Ich will einen 42 Zoll FullHD Fernseher haben der ca. die gleichen Funktionen hat wie der den ich gekauft habe.

oder ich will meinen alten repariert wieder zurück

Ist die Firma verpflichtet mir ein anderes Gerät zu geben, welches die gleichen Eckdaten (nur grob ) hat--> 42 Zoll FullHD.

Was meint ihr??

Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben,...

LG Simon

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BeitragVerfasst: 19.06.2009 - 17:45 
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Hallo

aufzahlen würde ich nichts
hab das gefundenhttp://www.arbeiterkammer.at/online/gewaehr-leistung-2340.html?mode=711&STARTJAHR=2008
http://www.europakonsument.at/cs/Satellite?pagename=Europakonsument%2FArtikel%2FDetail&cid=11818

lg Richard


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BeitragVerfasst: 19.06.2009 - 19:05 
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Ist die Firma verpflichtet mir ein anderes Gerät zu geben, welches die gleichen Eckdaten (nur grob ) hat--> 42 Zoll FullHD.
-------------------
nein, sie kann es aber nach dem Prinzip " Denke Kunde"
Nimm das Geld und kauf was ghöriges.

LG aus dem Ländle
Steffen

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BeitragVerfasst: 20.06.2009 - 19:57 
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danke mal für eure antworten, mittlerweile hat sich die firma erbarmt mir das Geld zurückzugeben, was ich ja noch nicht angenommen habe..

ich warte mal ab, was die dazu sagen.

Nachdem die mich ja schon über 8 Wochen warten lassen, genieße ich mal noch das Leihgerät, bis ich mir einen neuen kaufen kann...

Natürlich probier ch gerade den oben angeführten Link zu verstehen..

bin gespannt

LG Simon

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BeitragVerfasst: 21.06.2009 - 9:01 
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Beiträge: 620
Wohnort: tief im Westen
du brauchst den Link nicht verstehen :)
Es ist definitiv so, wie ich geschrieben habe. ich habe jeden Tag mit sowas zu tun. Sie nicht nicht verpflichtet, Dir einen gleichwertigen, aber teureren Artikel zu geben. Klar, sie können, sind aber vom Gesetz her nicht verpflichtet. Das ist genauso wie mit Austausch von Neugeräten oder Rep.. Du musst auch genau unterscheiden zwischen Herstellergarantie, Händlergewährleistung, Kulanz und einfach nur " gutem Willen". Glaub mir, ich hatte schon x Kunden, die kleinlaut zu mir zurückkamen, nachdem sie bei der Arbeiterkammer waren. Ich handele da viel nach dem Prinzip " so wie es in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Kunden machen generell keine Fehler. Sorry, aber ich erlebe das jeden Tag.

LG aus dem Ländle
Steffen

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BeitragVerfasst: 22.06.2009 - 12:19 
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Beiträge: 4732
Wohnort: Wien
Nach den geltenden Bestimmungen über die Gewährleistung handelt es sich in deinem Fall um einen wesentlichen versteckten Mangel, da der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe noch nicht existent war.
Wesentlich ist der Mangel einerseits dass du nicht fernsehen kannst und andererseits dass kein passendes Ersatzteil lieferbar ist.
Die Möglichkeit auf Reparatur hast du leider erfolglos gegeben.
Da das Teil nicht reparabel ist sieht die Gewährleistung die sogenannte Wandlung vor.
Das Rechtsgeschäft wird sozusagen rückabgewickelt.
Eine andere Variante braucht die Firma nicht einzugehen.
lg dohle

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