chris88 hat geschrieben:
Hallo Nochmals!!
Will nicht "gscheit" sein,
grüsse
Christian
Habe es zufällig im google gefunden...
..im ÖAMTC steht auch nur:
Mitzuführen: 1 Lampenbox, 1 Warndreieck, Verbandskasten;
...aber der Willkür so mancher Staaten einem Deutschsprachigen gegenüber nehme ich ab nun : 1 Lampenbox, 2Warndreieck, Verbandskasten und Signalweste mit, man weiß ja nie
aber auch interessant:
Verwendung von Fahrradheckträgern in Spanien...
Die Verwendung von Fahrradheckträgern ist unter Erfüllung nachfolgender Verordnungen erlaubt.
Die mit einem Fahrzeug beförderte Last und das Zubehör zur Befestigung der Last muß so montiert sein, daß sie nicht
schleifen, sich ganz oder teilweise lösen oder sich verschieben können,
die Stabilität des Fahrzeugs gefährden können
Lärm, Staub oder andere Belästigungen verursachen können
die Beleuchtung oder Lichtsignale oder die Kennzeichentafel des Zugfahrzeuges, und andere gesetzliche vorgeschriebene Vorrichtungen verdecken können, oder Handzeichen des Fahrers dadurch nicht sichtbar sind.
Die Fahrradheckträger dürfer nicht auf die Anhängekupplung befestigt werden.