laut ÖAMTC für Spanien:
Folgende Regelungen treten ab 23. Juli 2004 in Kraft:
Fahrzeuginsassen, die älter als drei Jahre, jedoch nicht größer als 1,50 m sind, müssen eine ihrer Statur angepasste Rückhaltevorrichtung verwenden oder falls diese fehlt, Sicherheitsgurte benutzen.
Fahrer von Kraftfahrzeugen, deren Wagen mit einer Panne oder nach einem Unfall liegen bleibt, sind ab 23. Juli 2004 verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierende Warnweste zu tragen.
Die vorgeschriebenen Warnwesten entsprechen dem geltenden europäischen Standard. Die in Österreich - unter anderem beim ÖAMTC - erhältlichen Jacken mit der Kennzeichnung nach "EN471" in den Farben Orange, Rot und Gelb sind daher geeignet und erlaubt.
Quelle
www.oeamtc.at
Laut Arbö:
Auch ausländische Lenker müssen seit 1. April in Italien eine reflektierende Warnweste oder reflektierende Träger tragen, wenn sie ein Pannendreieck aufstellen, teilt der ARBÖ mit. Ausländische Lenker können jedoch nicht belangt werden, wenn diese Warnjacken und Streifen nicht genau jenen Merkmalen entsprechen, die das italienische Verkehrsministerium den italienischen Lenken vorschreibt. "Warnjacken sollten trotzdem nach der für Italiener vorgeschriebenen EU-Norm EN 471 (Klasse 2) verwendet werden, wie sie in allen 95 ARBÖ-Dienststellen zu kaufen ist", rät ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger allen Österreichern, die über Ostern nach Italien fahren. "Dann kann es keinerlei Probleme mit den Carabinieri geben." Eine Leuchtjacke zahlt sich auf alle Fälle auch aus, weil in Spanien und Portugal ab Sommer ebenfalls Warnwesten vorgeschrieben sind.
Quelle:
www.arboe.at