Quelle ÖAMTC Kurzinformation Abgasplakette
Spätestens ab 1. 1. 2015 muss jeder Lkw und jedes Sattel-Kfz je nach Abgasklasse, unter die er/es fällt, mit einer solchen österreichischen Abgasklassenplakette versehen sein, wenn die Fahrt nach oder durch Wien, durch den Osten Niederösterreichs oder durch die Steiermark führt.
Abgasplakette
Ursache sind verschärfte Umweltfahrverbote für Lkw und Sattel-kraftfahrzeuge in Wien, Niederösterreich und in der Steiermark. Diese gelten zwar in Wien ab 1. 7. 2014 nur für ältere Lkw und Sattel-Kfz der Euroklasse 0 und 1 und ab 1. 1. 2016 auch für Lkw und Sattel-Kfz der Euroklasse 2. In der Steiermark seit 1.1.2014 für LKW über 7,5 t hzG der Euroklasse 2. Alle jüngeren Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse N (also in Wien auch unter 3,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht) der Euroklassen 2 bis 6 müssen aber spätestens ab 1.1.2015 mit einer Abgasklassenkennzeichnungsplakette versehen sein, wenn mit Ihnen in oder durch eines der betroffenen Fahrverbotsgebiete gefahren wird.
Auch in Tirol (A 12) könnte ab Mitte 2015 für LKW über 7,5 t eine Kennzeichnungspflicht mit Abgasplaketten kommen.
Diese Kennzeichnungspflicht mit einer Abgasklassenplakette betrifft auch die neuesten und modernsten Lkw und Sattelkraftfahrzeuge. Betroffen sind nur Lastkraft- und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse N, nicht aber andere Kraftfahrzeuge der Klasse N (zB.: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Sonder-Kfz usw.)
Betroffene Fahrverbotsgebiete sind derzeit das gesamte Wiener Stadtgebiet sowie der Osten Niederösterreichs und in der Steiermark die SO-Steiermark und Teile des Murtales. Man braucht die Abgasklassenkennzeichnungsplakette also auch bei Fahrten am Autobahnen- und Schnellstraßennetz südlich und auch nördlich von Wien Richtung Ungarn und Slowakei und in der Umgebung von Graz.
Es sollten alle betroffenen Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit dieser Abgasklassenkennzeichnungsplakette gekennzeichnet werden, weil weitere Bundesländer ähnliche Umweltfahrverbote bereits angekündigt haben und weil die Zulassungsbesitzer der Lkw und Sattelkraftfahrzeuge nicht davor gefeit sind, dass überraschend auch einmal in oder durch eines der betroffenen Fahrverbotsgebiete gefahren werden muss.
Abgasklassenkennzeichnungsplaketten anderer Länder, wie insbesondere Deutschlands, werden in Österreich aufgrund der uneinheitlichen Rechtslage in den verschiedenen Staaten nicht anerkannt: •Österreichische Lkw, die z. B. bereits die deutsche Umweltplakette angebracht haben, brauchen also trotzdem zusätzlich die österreichische Abgasklassenplakette. •Einer der Gründe ist, dass sich die österreichische Abgasklassenplakette auf die Fahrzeugidentifikationsnummer bezieht – sie muss im oberen Bereich der Plakette ersichtlich sein - und nicht, wie z. B. die deutsche Umweltplakette, auf das Zulassungskennzeichen. •Auch alle ausländischen Lkw werden also ab 1. 1. 2015 bei Fahrten in oder durch die Fahrverbotsgebiete die österreichische Abgasklassenplakette benötigen.
Ausgabestellen der Abgasklassenplaketten sind die § 57a-Begutachtungsstellen
Ausgegeben dürfen die Abgasklassenplaketten nur von Kfz-Werkstätten (§ 57a-Überprüfungen), Autofahrerklubs und die Kfz-Prüfstellen der Länder.
Diese müssen die zutreffende Abgasklasse des Kfz feststellen und eine Plakette der auf die Abgasklasse zutreffenden Farbe mit den individuellen Lochungen für das Kfz versehen (letzte 6 Stellen der Fahrzeugidentifikationsnummer, Fahrzeugklasse und Antriebsart). Bei Kfz bis 3,5 t hzG (höchst zulässiges Gesamtgewicht) muss die Ausgabestelle die Plakette auch direkt am Fahrzeug anbringen, bei Kfz über 3,5 t hzG können die Plaketten auch dem Fahrzeughalter zur eigenständigen Anbringung übergeben/versendet werden. Letztlich müssen die Ausgabestellen eine schriftliche und unterschriebene Bestätigung für den Fahrzeughalter ausstellen.
Zulassungsbesitzer sollten sich auch selbst um die Zuordnung ihrer Lkw und Sattel-Kfz zur richtigen Abgasklasse kümmern!
Die Euro-Abgasklasse eines Kraftfahrzeuges gewinnt immer mehr an Bedeutung, weil •bei Kfz über 3,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht jetzt bereits die Höhe des Road Pricings, also der fahrleistungsabhängigen Maut, danach gestaffelt ist; •Anzahl und Ausdehnung von Fahrverboten für ältere Kraftfahrzeuge bestimmter Abgasklassen auch in Österreich weiter zuzunehmen drohen und nicht auszuschließen ist, dass nach Vorbild z. B. Deutschlands auch in Österreich derartige Fahrverbote, die derzeit auf Lkw und Sattelkraftfahrzeuge beschränkt sind, künftig auch auf andere Kraftfahrzeuge, wie insbesondere auch auf Pkw ausgedehnt werden.
Die Euro-Abgasklasse eines Kraftfahrzeuges wird also zunehmend bestimmend auch für dessen Wiederverkaufswert! Es ist daher wichtig, darauf zu achten, dass für ein Kraftfahrzeug keine falsche, insbesondere keine zu niedrige Euro-Abgasklasse festgelegt wird. Deshalb sollten Zulassungsbesitzer bereits vor dem Kontaktieren einer Ausgabestelle der Abgasklassenplaketten die Abgasklasse ihrer Lkw und Sattelkraftfahrzeuge selbst feststellen.
Weiterführende Informationen unter: wko.at/LKW-Fahrverbot-Wien-NOE
Stand: 09.12.2014
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