Licht bei Tag ab 15. November !
11.11.2005

Viel wurde darüber diskutiert, ab 15. November ist es soweit: Dann müssen auch mehrspurige Kraftfahrzeuge tagsüber generell mit Licht fahren. Dabei sind folgende Lichtvarianten erlaubt.

- Serienmäßiges Abblendlicht, das gemeinsam mit dem Begrenzungslicht, den Kennzeichenleuchten und den Schlussleuchten eingeschaltet wird.

- Spezielle Tagfahrleuchten, die sich mit der Zündung einschalten. Dabei dürfen außer dem Begrenzungslicht keine andere Leuchten brennen.

- Abblendlicht alleine mit voller oder reduzierter Leistung (wobei in letzterem Fall die gesetzlichen Vorgaben betr. Lichtstärke eingehalten werden müssen).

Allein mit Begrenzungslicht oder den Nebelscheinwerfern zu fahren ist hingegen verboten. Sämtliche Bestimmungen für das Fahren bei Dunkelheit bleiben unverändert aufrecht. Nach einer Übergangsfrist, die am 15. April 2006 endet, hat man bei Nichteinhaltung der Vorschriften mit einem Organmandat in der Höhe von € 15,-- zu rechnen. Bis dahin gibt es nur Abmahnungen seitens der Exekutive.

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Foto: gelaendewagen.at