Viel wurde darüber diskutiert, ab 15. November ist es soweit:
Dann müssen auch mehrspurige Kraftfahrzeuge tagsüber generell
mit Licht fahren. Dabei sind folgende Lichtvarianten erlaubt.
- Serienmäßiges Abblendlicht, das gemeinsam mit dem
Begrenzungslicht, den Kennzeichenleuchten und den
Schlussleuchten eingeschaltet wird.
- Spezielle Tagfahrleuchten, die sich mit der Zündung
einschalten. Dabei dürfen außer dem Begrenzungslicht keine
andere Leuchten brennen.
- Abblendlicht alleine mit voller oder reduzierter Leistung
(wobei in letzterem Fall die gesetzlichen Vorgaben betr.
Lichtstärke eingehalten werden müssen).
Allein mit Begrenzungslicht oder den Nebelscheinwerfern zu
fahren ist hingegen verboten. Sämtliche Bestimmungen für das
Fahren bei Dunkelheit bleiben unverändert aufrecht. Nach einer
Übergangsfrist, die am 15. April 2006 endet, hat man bei
Nichteinhaltung der Vorschriften mit einem Organmandat in der
Höhe von € 15,-- zu rechnen. Bis dahin gibt es nur Abmahnungen
seitens der Exekutive.
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