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Quad Führerschein
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Seite 1 von 1

Autor:  Wolfgang [ 24.08.2007 - 7:29 ]
Betreff des Beitrags:  Quad Führerschein

Frage: Wenn ich mir ein Quad über 50ccm kaufen würde(tue ich eh nicht) benötige ich einen F Schein oder?? Fahre ich mit dem B Schein ist das dann Fahren ohne Führerschein??

Autor:  Webmaster [ 24.08.2007 - 8:10 ]
Betreff des Beitrags: 

Nur wenn die Leermasse über 400 Kilo liegt.
:arrow: http://gelaendewagen.at/quads/artikel/q ... t_0067.php

Autor:  offrowdy [ 24.08.2007 - 8:19 ]
Betreff des Beitrags: 

Soweit ich es verstanden habe, kannst Du mit B-Schein ALLE Quads fahren.

Autor:  Wolfgang [ 24.08.2007 - 8:30 ]
Betreff des Beitrags: 

Zitat:
Haben Sie einen Führerschein der Klasse B, brauchen Sie eigentlich nicht weiterzulesen: Dann dürfen Sie nämlich sämtliche (für öffentliche Straßen zugelassene, aber das ist eine andere Geschichte)


Gut also nochmal!

Habe ich B und das Ding ist straßenzugelassen, null Probleme! Aber die meisten Dinger sind ja nicht straßenzugelassen...somit Zugmaschine und F. Kann ich aber nun mit B eine Zugmaschine fahren. NEIN. Muss ich also Führerschein Fmachen, wenn ich auf der Straße damit fahren möchte

A bisserl kompliziert, .......

Autor:  phil [ 24.08.2007 - 9:59 ]
Betreff des Beitrags: 

mit B fährst du alle straßenzugelassenen

mit nur A fährst du straßenzugelassene mit max. 15kw und max 400kg leer

mit F fährst du als zugmaschinen eingestufte (max 50km/h)

gruß
phil

Autor:  Webmaster [ 24.08.2007 - 9:59 ]
Betreff des Beitrags: 

Hallo!
Diesen Text musste ich korrigieren:
Unter 400 kg ... B.
Über 400 kg ... F.

Autor:  dohle [ 24.08.2007 - 13:18 ]
Betreff des Beitrags: 

das unverständlichste ist, wenn ich den A Deckel hab, die Beschränkung der KW.
lg dohle

Autor:  Fire Fighter [ 24.08.2007 - 15:42 ]
Betreff des Beitrags: 

dohle hat geschrieben:
das unverständlichste ist, wenn ich den A Deckel hab, die Beschränkung der KW.
lg dohle


ja, nur weil diese geräte vier räder haben :roll:
und ein motorrad mit 200PS darf ich einfach so fahren...

Autor:  kato [ 24.08.2007 - 16:35 ]
Betreff des Beitrags: 

Wolfgang hat geschrieben:
Habe ich B und das Ding ist straßenzugelassen, null Probleme! Aber die meisten Dinger sind ja nicht straßenzugelassen...somit Zugmaschine und F. Kann ich aber nun mit B eine Zugmaschine fahren. NEIN. Muss ich also Führerschein Fmachen, wenn ich auf der Straße damit fahren möchte

A bisserl kompliziert, .......

Warum sollst du mit einem Fahrzeug das nicht für die Straße zugelassen ist plötzlich legal auf der Straße fahren dürfen?
Damit darfst du nur bei dir im Garten herumfahren!
So versteh ich das zumindest.

Autor:  Fire Fighter [ 24.08.2007 - 19:00 ]
Betreff des Beitrags: 

kato hat geschrieben:
Wolfgang hat geschrieben:
Habe ich B und das Ding ist straßenzugelassen, null Probleme! Aber die meisten Dinger sind ja nicht straßenzugelassen...somit Zugmaschine und F. Kann ich aber nun mit B eine Zugmaschine fahren. NEIN. Muss ich also Führerschein Fmachen, wenn ich auf der Straße damit fahren möchte

A bisserl kompliziert, .......

Warum sollst du mit einem Fahrzeug das nicht für die Straße zugelassen ist plötzlich legal auf der Straße fahren dürfen?
Damit darfst du nur bei dir im Garten herumfahren!
So versteh ich das zumindest.


ja, ich habe es auch so verstanden oder ist das dann wie eine walze oder ein kleiner bagger ohne nummertafel :?:

Autor:  Arno [ 25.08.2007 - 8:12 ]
Betreff des Beitrags:  F-atv

Hallo Leute!
F-zugelassene Atv und Quads waren früher zum :roll: Teil bis 50 km/h zugelassen, und wiesen jedoch auch legal in der Einzelgenehmigung die offene Leistung ( KVF 650-42PS) auf, und das ohne V-max Taferl.
Andere manchmal mit einigen gesperrten Gängen 19 PS, 35 oder 40km/h
V-max Taferl hinten.
Die Variante Zugmaschine gibt es auch heute noch in Österreich vereinzelt.
Jedoch 40 km/h (ohne V-max Taferl), mit 20 Ps.
B-Schein Fahrer dürfen diese Geräte sowie 16-jährige mit F-Führerschein im Zuge einer Land-oder Forstwirtschaft fahren.
Nachteil: keine Autobahnbenützung mgl. (min 60 km/h)
Vorteil: günstige Versicherung
In Österreich ist die Gesetzeslage zum Thema Quad und ATV nach wie vor
benutzerfeindlicher als in Deutschland geregelt.

Autor:  Michael [ 25.08.2007 - 9:30 ]
Betreff des Beitrags: 

Hallo Arno!
Schön dast wieder da bist!

Autor:  Toolman [ 30.08.2007 - 10:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: F-atv

Arno hat geschrieben:
Hallo Leute!
F-zugelassene Atv und Quads waren früher zum :roll: Teil bis 50 km/h zugelassen, und wiesen jedoch auch legal in der Einzelgenehmigung die t.


Wo ist der Defender hin? :shock: Bild
:wink:

Autor:  Arno [ 06.09.2007 - 19:15 ]
Betreff des Beitrags: 

Hello xjeeper!
Ein wahrer Spruch: "a Defender is wia a Boagöd", ausserdem hat mein 130er ein super Platzerl bei einem Pfleger gekriegt. Bin auf der Suche, kürzer wird er, vielleicht der Vorgänger LR 90 mit 8 Häferln. Ausserdem
haben wir noch einen 99er TD5 Disco der momentan unpackbar wenig braucht, und "uagut" läuft. Hoffentlich bleibt das noch länger so.
lg. arno.

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